Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck überwiegend in Immobilien, die in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen sind, investieren. Der Wert der in europäischen Staaten belegenen Immobilien, die direkt oder über Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, darf 51 % des Wertes des Sondervermögens nicht unterschreiten. Dies schließt ein, dass die Gesellschaft fortlaufend mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften investiert. Bei der Berechnung des Wertes des Sondervermögens sind aufgenommene Darlehen nicht abzuziehen, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die Grenzberechnung um die Darlehen erhöht.