" Mindestens 52 Prozent des Wertes des Sondervermogens werden in Aktien und mindestens 28 Prozent in auf die Währung Euro lautende verzinsliche Wertpapiere investiert. Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen anzurechnen. Die Gesellschaft darf bis zu 20 Prozent des Wertes des Sondervermögens in Geldmarktinstrumente investieren. Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente anzurechnen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten
dürfen über fünf Prozent hinaus bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens erworben werdem wenn der Gesamtwert der Wertpapjere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten 40 Prozent des Wertes des Sondervermbgens nicht übersteigt. Bis zu 20 Prozent des Wertes des Sondervermogens dürfen in Bankguthaben gehalten werden. Bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen nach MaBgabe des gehalten werden. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen anzurechnen.