Für das Sondervermögen wird als Anlageziel das Erreichen einer nachhaltigen Rendite durch den Aufbau und die Bewirtschaftung eines Portfolios von mehreren (direkt und/ oder indirekt gehaltenen) Immobilien entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Risikostreuungsregeln angestrebt. Das Anlageziel soll über regelmäßig zufließende Mieterträge, Zinserträge und eine kontinuierliche Wertsteigerung des Immobilienbestandes erreicht werden. Bei der Verfolgung des Anlageziels wird explizit die Anlage in Vermögensgegenständen mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen berücksichtigt. Die Gesellschaft investiert für das Sondervermögen fortlaufend mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Sondervermögens ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Sondervermögens direkt oder indirekt in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften.