Mindestens 51 % des Wertes des Fonds werden in allen zulässigen Investmentanteilen gemäß § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen und Anteilen an Immobilien-Sondervermögen sowie Anteilen oder Aktien an vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen angelegt. Der Fonds setzt sich zu höchstens 25 % aus Aktienfonds zusammen. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Aktien angelegt hat. Der Fonds investiert schwerpunktmäßig in Rentenfonds des europäischen Währungsraumes. Daneben kann der Fonds z.B. in Aktien- (bis zu 25 %), Misch-, Geldmarkt-, Absolute Return- / Total Returnfonds investiert werden.