Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung stetiger Erträge an. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens werden in festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten mit Sitz in Schwellenländern („Emerging Markets“) angelegt. Die Zinsduration auf Ebene des Sondervermögens darf fünf Jahre nicht überschreiten. Schwellenländer bzw. Emerging Markets sind Länder, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) nicht als entwickelte Industrieländer betrachtet werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens können in alle übrigen Wertpapiere angelegt werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumente gehalten werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben gehalten werden. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen gehalten werden.