Das Sondervermögen strebt als Anlageziel eine attraktive Rendite durch eine diversifizierte Anlage in Unternehmensanleihen an. Zu diesem Zweck werden verzinsliche Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erworben, die gegenüber vergleichbaren Staatsanleihen höhere Renditen aufweisen. Das Sondervermögen muss mindestens zu 51% aus verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller bestehen, deren Bonität vom Markt nicht als erstklassig eingeschätzt wird. Dabei werden hauptsächlich solche Wertpapiere für das Sondervermögen erworben, die auf Grund des erhöhten Risikos, dass eventuell die Zinsund Tilgungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können, eine höhere Rendite aufweisen. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumente nach Maßgabe des § 6 der AAB gehalten werden. Geldmarktinstrumente dürfen auch auf Fremdwährungen lauten. Weitere Einschränkungen sind nicht vorgesehen.