Der Fonds ist darauf ausgerichtet, die Vermögenssubstanz zu
sichern und ein ausgewogenes Verhältnis von Wachstum und
Ertrag der Anlagen zu erreichen.
Das Investmentvermögen muss zu mindestens 51 % aus verzinslichen Wertpapieren bestehen. Der Anlageschwerpunkt
kann teilweise, bis zu 10 %, auch durch den Erwerb von Anteilen an anderen Investmentvermögen abgebildet werden, die
nach ihren Vertragsbedingungen oder Satzungen überwiegend in die vorgenannten Vermögensgegenstände investieren. Darüber hinaus können für das Investmentvermögen die
nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Bis zu 100 % des Wetes des Fonds dürfen in Wertpapiere angelegt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um verzinsliche
Wertpapiere.