"Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch Engagement vorwiegend an den weltweiten Aktienmärkten im Rahmen der Anlagegrundsätze zu erwirtschaften. Die Gesellschaft darf für das OGAW-Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere jedoch nur solche der nachstehend Aktien, Aktien gleichwertige Papiere und Genuss-Scheine, sofern der Emittent
seinen Sitz in einem Land hat, das laut Klassifizierung der Weltbank in die Kategorie
„hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fällt, Indexzertifikate und Aktienzertifikate und Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen; Geldmarktinstrumente; jedoch ausschließlich Anteile an solchen Investmentvermögen, deren Risikoprofil typischerweise mit den Anlagemärkten korreliert; Derivate;
Der Anteil der Aktien und Aktien gleichwertigen Papiere darf insgesamt 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens nicht unterschreiten. "