Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller anlegen. Ein regionaler Schwerpunkt ist vorgesehen.
Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden.