Im Rahmen der Veranlagungspolitik wird zu mindestens 51 vH des Fondsvermögens in von der Inflation unabhängige Vermögensgegenstände (=Sachwerte) investiert. Zum Zwecke der Veranlagung werden unter dem Begriff „Sachwerte“: Gold, Commodities, ausgewählte substanzstarke Aktien,
Immobilien sowie inflationsgeschützte Anleihen subsummiert.
Neben dem Basisinvestment in Sachwerten können auch alle Arten von verzinslichen Wertpapieren sowie Geldmarktinstrumenten für die Veranlagung Verwendung finden. Diese Veranlagungen können sowohl direkt als auch indirekt über Anteile an Investmentfonds erfolgen. Bis zu insgesamt 20 vH des
Fondsvermögens kann in Anteilen an Immobilienfonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 4 InvFG investiert werden.