Weihnachtsgeld einfordern: Was Arbeitnehmer tun können, wenn der Bonus ausbleibt

23.11.2024 23:29:00

Weihnachtsgeld, auch bekannt als "13. Monatsgehalt", ist eine zusätzliche Zahlung, die von vielen Arbeitnehmern in Deutschland erwartet wird. Doch nicht jeder hat automatisch einen Anspruch darauf, und es kann zu Situationen kommen, in denen das Weihnachtsgeld ausbleibt oder gekürzt wird. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Kann man Weihnachtsgeld einklagen?

Rechtsgrundlagen für Weihnachtsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert in Deutschland nicht. Ob ein Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhält, hängt in der Regel von drei Faktoren ab: dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können festlegen, dass der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen muss. Falls ein solcher Vertrag existiert, haben Arbeitnehmer einen rechtlich bindenden Anspruch auf diese Zahlung, auch wenn im Arbeitsvertrag keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde.

Ist im Arbeitsvertrag Weihnachtsgeld vereinbart, so kann der Arbeitnehmer dieses ebenfalls einfordern. Auch die betriebliche Übung, die durch wiederholte Zahlungen über mehrere Jahre entsteht, kann zu einem einklagbaren Anspruch führen. Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne es ausdrücklich als freiwillige Leistung zu deklarieren, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass diese Zahlungen auch zukünftig erfolgen werden.

Kann man Weihnachtsgeld vor Gericht einfordern?

In Fällen, in denen das Weihnachtsgeld ausbleibt, ist es grundsätzlich möglich, dieses gerichtlich einzufordern. Dabei kommt es jedoch stark auf den individuellen Arbeitsvertrag und die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen an. Ein gängiges Szenario ist, dass der Arbeitgeber die Zahlung als "freiwillig" bezeichnet und sie dann aussetzt. Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 2022 entschied, reicht der Hinweis auf "Freiwilligkeit" allein nicht aus, um eine betriebliche Übung außer Kraft zu setzen. In diesem speziellen Fall wurde dem Arbeitnehmer, der über Jahre hinweg Weihnachtsgeld erhalten hatte, dieses trotz einer solchen Klausel im Vertrag weiter zugesprochen.

Falls es sich um eine tarifvertraglich oder betrieblich vereinbarte Zahlung handelt, haben Arbeitnehmer in der Regel gute Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei sollten jedoch immer die individuellen Fristen beachtet werden: Weihnachtsgeld zählt rechtlich als Arbeitslohn, und Arbeitnehmer können es innerhalb von drei Jahren einklagen, es sei denn, es gibt kürzere tarifvertragliche Fristen.

Was tun, wenn das Weihnachtsgeld ausbleibt?

Wenn das Weihnachtsgeld ausbleibt, sollten Arbeitnehmer zunächst schriftlich bei ihrem Arbeitgeber nachfragen. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder Fehler in der Abrechnung. Reagiert der Arbeitgeber nicht oder verweigert die Zahlung ohne klare Grundlage, ist der Gang zum Anwalt sinnvoll. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die rechtlichen Ansprüche prüfen und gegebenenfalls eine Klage vorbereiten. Besonders in Fällen, in denen das Weihnachtsgeld über mehrere Jahre gezahlt wurde, lohnt sich eine rechtliche Prüfung, da die betriebliche Übung oft zugunsten der Arbeitnehmer ausgelegt wird.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Pressmaster / Shutterstock.com

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