Studienkosten absetzen: So profitieren Uni-Absolventen nach dem Abschluss

23.01.2025 07:32:00

Viele Absolventinnen und Absolventen wissen nicht, dass sie nach dem Studium durch eine Steuererklärung finanzielle Vorteile erzielen können. Besonders Studienkosten lassen sich rückwirkend geltend machen, was häufig zu erheblichen Steuererstattungen führt.

Werbungskosten und Sonderausgaben

Die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten unterscheidet sich je nach Art des Studiums. Kosten eines Erststudiums, beispielsweise eines Bachelorstudiums, gelten als Sonderausgaben. Dabei können maximal 6.000 Euro pro Jahr angesetzt werden. Im Gegensatz dazu können die Ausgaben einer Zweitausbildung, wie etwa eines Masterstudiums oder eines berufsbegleitenden Studiums, als Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden.

Zu den relevanten Kosten zählen Semestergebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptops oder Software sowie Fahrtkosten. Werbungskosten eröffnen daher deutlich größere Spielräume, um steuerliche Vorteile zu nutzen - insbesondere wenn das Studium auf einen konkreten beruflichen Nutzen abzielt, so Taxfix.

Verlustvortrag als Möglichkeit der Steueroptimierung

Studienkosten, die während des Studiums nicht steuerlich genutzt werden können, da kein oder nur ein geringes Einkommen vorliegt, können als Verluste in spätere Jahre übertragen werden, sofern sich der Student in der Zweitausbildung befindet, erklärt Wundertax-Ratgeber. Diese Methode, bekannt als Verlustvortrag, ermöglicht es, die steuerliche Belastung in den ersten Berufsjahren zu senken.

Typischerweise werden Verluste aus Studienkosten mit dem Einkommen nach dem Berufseinstieg verrechnet. Dies führt dazu, dass sich das zu versteuernde Einkommen reduziert, was wiederum eine erhebliche Steuererstattung bewirken kann. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Studiengänge mit hohen Kosten oder für längere Ausbildungszeiten, in denen viele abzugsfähige Ausgaben entstehen.

Rückwirkende Abgabemöglichkeiten

Die Fristen für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung bieten viel Flexibilität. Steuererklärungen können bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Für den Verlustvortrag gelten noch großzügigere Regelungen. Dieser kann bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragt werden. Dies bietet eine langfristige Möglichkeit, Studienkosten auch nach dem Abschluss steuerlich geltend zu machen.

Was gilt als Zweitausbildung?

Eine Zweitausbildung umfasst alle Ausbildungsmaßnahmen, welche auf eine bereits abgeschlossene Erstausbildung folgen. Dazu zählen etwa ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss, ein berufsbegleitendes Studium, eine Promotion oder eine Umschulung. Entscheidend ist, dass die Zweitausbildung auf eine berufliche Qualifikation abzielt und sich an einen berufsqualifizierenden Abschluss - beispielsweise ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung - anschließt, so Lohnsteuerhilfe e.V..

Besonderheiten beim Dualen Studium

Ein duales Studium verbindet akademische Ausbildung mit praktischer Arbeit in einem Unternehmen und zeichnet sich durch seinen besonderen Charakter aus. Im steuerlichen Kontext wird ein duales Studium grundsätzlich wie eine Berufsausbildung behandelt, da während des Studiums ein Einkommen in Form von Gehalt oder Ausbildungsvergütung erzielt wird. Die Kosten eines dualen Studiums, wie Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur oder Arbeitsmittel, können daher als Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Da die Studierenden während des Studiums bereits steuerpflichtiges Einkommen beziehen, lassen sich die Ausgaben sofort steuerlich absetzen, ohne dass ein Verlustvortrag notwendig ist.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: fotoinfot / Shutterstock.com, chayanuphol / Shutterstock.com

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