Wann Rentner keine GEZ-Gebühren zahlen müssen
Der häufigste Befreiungsgrund für Rentner
Rentner, die Leistungen wie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, sind gemäß § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von der Rundfunkgebühr befreit. Entscheidend ist dabei, dass der Antragsteller über einen aktuellen Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde verfügt. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale: Rentner mit diesen Sozialleistungen können die Befreiung beim Beitragsservice beantragen, wodurch eine jährliche Ersparnis von rund 220 Euro möglich wird.
Befreiung bei Härtefällen und niedrigen Renten
Auch bei Renten, die nur knapp über der Grundsicherung liegen, greift in manchen Fällen die sogenannte Härtefallregelung. In einem solchen Fall ist eine Ablehnung der Sozialhilfe notwendig, die auf eine geringe Überschreitung der Bedürftigkeitsgrenze hinweist, laut Biallo darf dieser Betrag maximal den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich überschreiten, damit der Härtefall gilt.
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Für Rentner mit Schwerbehinderung und dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung: Sie zahlen nur einen ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro monatlich. Die Augsburger Allgemeine betont, dass das Merkzeichen "RF" vor allem für Menschen mit starken Einschränkungen, wie Hör- oder Sehbehinderungen, vergeben wird. Diese Regelung hilft Betroffenen, dennoch Zugang zu Informationsmedien zu erhalten, ohne die volle finanzielle Belastung tragen zu müssen.
Rentner, die in Pflegeeinrichtungen leben und auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Wie die Verbraucherzentrale bestätigt, ist der Anspruch auf Befreiung hier klar geregelt, da pflegebedürftige Rentner in Einrichtungen bereits über die Sozialhilfe finanziell unterstützt werden.
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Redaktion finanzen.net
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