Autodiebstahl: So handelt man richtig

16.11.2024 08:01:00

Autodiebstahl ist keine Seltenheit. Kommt das Auto abhanden, gilt es, einen klaren Kopf zu bewahren und alle wichtigen Stellen zu benachrichtigen. Wie geht man bei einem Autodiebstahl vor und wann zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?

Liegt überhaupt ein Diebstahl vor?

Besteht der Verdacht, dass das eigene Auto gestohlen wurde, sollte man dies unverzüglich bei der Polizei melden. So lässt sich vergewissern, ob es sich wirklich um einen Diebstahl handelt. Laut einem Beitrag der Allianz Direct ist auch möglich, dass das Auto wegen Falschparkens oder schlechter Sicherung (zum Beispiel wegen eines offenen Fensters) nur abgeschleppt oder sichergestellt wurde.

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Schnelles Handeln ist gefragt

Erhärtet sich der Verdacht auf Diebstahl, muss eine schriftliche Diebstahlsanzeige aufgeben werden. Hierfür wird der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für das gestohlene Fahrzeug und der Personalausweis des Halters benötigt, erklärt die Allianz Direct. Das Auto wird dann von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Falls Handy oder Kreditkarten im Auto lagen, sollte man diese sofort sperren lassen, so der ADAC. Wenn das Fahrzeug geleast wurde, sollte auch die Leasinggesellschaft oder die finanzierende Bank informiert werden, heißt es ergänzend im Beitrag. Verfügt das Fahrzeug über GPS- oder Diebstahlschutztechnologien, sollte nach Rücksprache mit der Polizei der Anbieter kontaktiert werden, um das Fahrzeug zu orten oder zu sperren, so das Automobilmagazin auto motor sport.

Anschließend sollte die Versicherung so schnell wie möglich schriftlich mit der Diebstahlanzeige über den Diebstahl in Kenntnis gesetzt werden, spätestens aber innerhalb einer Woche. Laut der Allianz Direct verlangt die Versicherung bei einem Diebstahl die sofortige und schriftliche Schadensmeldung. Darüber hinaus sollte man den Diebstahl auch bei der Hausratsversicherung angeben, da Wertgegenstände im Fahrzeug über diese abgesichert sein können, so der ADAC ergänzend.

Zudem sollte man das Fahrzeug mit einer Kopie der Diebstahlsanzeige und der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) schnellstmöglich bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden. Dem ADAC zufolge sollte dies spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl geschehen, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen.

KFZ-Diebstahl im Ausland

Wird das Fahrzeug während eines Urlaubs im Ausland gestohlen, sollte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeistelle aufgegeben und das Protokoll ausgehändigt werden. Darüber hinaus sollte die Versicherung telefonisch über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Laut der Allianz Direct sollte auch die Rückreise mit der Versicherungsgesellschaft abgesprochen werden, um am Ende nicht auf entstandenen Kosten sitzenzubleiben. Nach der Rückkehr sollte man sich schnellstmöglich an die deutsche Polizei wenden und mithilfe des Protokolls eine schriftliche Diebstahl-Anzeige per Post, E-Mail oder Fax an die Versicherung übermitteln. Erst mit ihrem Eingang beginnt die in der Regel vierwöchige Frist, innerhalb der die Versicherung den Schaden prüft.

Teilkaskoversicherung deckt Diebstahl ab

Laut dem Mobilitätsmagazin von bussgeld.org sichert bereits eine Teilkaskoversicherung den Fall eines Autodiebstahls in der Regel ab. In der Regel wartet der Versicherer einen Monat lang, ob das gestohlene Fahrzeug wieder gefunden wird; danach geht das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über. Der Versicherte erhält in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges von der Versicherung. Wird das Fahrzeug allerdings vor Ablauf der Frist gefunden, muss der Autobesitzer seinen Wagen wieder zurücknehmen. Daher ist es ratsam, erst nach Ablauf der Monatsfrist ein neues Auto anzuschaffen.

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Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert - in der Regel, wenn der Besitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Dem Mobilitätsmagazin zufolge ist dies beispielsweise der Fall, wenn das Auto nicht abgeschlossen oder den Schlüssel stecken gelassen wurde. Kommt es in diesen Situationen zum Diebstahl, kann eine Kfz-Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Redaktion finanzen.net

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Bildquelle: Maridav / Shutterstock.com

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