Fahrradversicherung: Diesen Schutz bieten die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten
Hohe Diebstahlzahlen
Laut Daten von Statista werden in Deutschland jährlich mehr als 200.000 Fahrräder gestohlen. Da Diebstähle aber häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen. Um sich finanziell gegen Diebstahl abzusichern, bieten sich laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) zwei Möglichkeiten an: die Hausratversicherung und eine spezielle Fahrradversicherung.
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Diesen Schutz bietet die Hausratversicherung
Fahrräder können über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Standardmäßig sind Fahrräder versichert, wenn sie bei einem Einbruch aus einem abgeschlossenen Raum (wie zum Beispiel Keller oder Garage) gestohlen werden, so der GDV. Wenn die Hausratversicherung zusätzlich die sogenannte Fahrradklausel beinhaltet, ist das Fahrrad auch gegen Diebstahl auf der Straße versichert, sofern das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert war. Nach Angaben des GDV haben von den rund 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.
Nach einem Diebstahl erstattet die Hausratversicherung den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet, erläutert der GDV. Da die Hausratversicherung in der der Regel die maximale Entschädigung auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festlegt, rät der GDV, für teure Fahrräder und E-Bikes die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu erhöhen. Alternativ können Verbraucher auch eine spezielle Fahrrad-Versicherung abschließen, deren Versicherungsschutz häufig weiter gefasst ist.
Wann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnt
Für Besitzer hochwertiger Räder oder E-Bikes empfiehlt der GDV, eine Fahrrad-Versicherung oder eine spezielle E-Bike-Versicherung abzuschließen, deren Versicherungsschutz mehr Risiken umfasst. Zudem beinhalten Fahrrad-Versicherungen in der Regel höhere Versicherungssummen, sodass die Entschädigung nach einem Diebstahl meist höher ausfällt als in der Hausratversicherung. Die Entschädigungssumme dieser separaten Versicherung richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem Wert des versicherten Fahrrads bzw. E-Bikes. Mitunter bietet eine Fahrradversicherung auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen aller Art umfassenden Schutz - ähnlich einer Vollkaskoversicherung beim Auto. Dabei muss pro Fahrrad ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Eine separate Fahrradversicherung empfiehlt sich meist dann, wenn keine Hausratversicherung besteht bzw. der Schutz der Hausratversicherung nicht ausreicht oder zu teuer wird, oder aber wenn das Rad wertvoll ist.
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Der Umfang der Versicherung hängt vom Anbieter und dem jeweiligen Tarif ab. Nach Angaben des Finanzratgebers Finanztip liegt der Mindestpreis für ein Rad häufig bei 500 Euro und die Höchstgrenze meist zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Beim Abschluss einer Fahrradversicherung müssen Verbraucher häufig wählen, ob sie die Erstattung im Rahmen des Neuwerts oder Zeitwerts wünschen, so der GDV. Während der Neuwert den Betrag abdeckt, den man benötigt, um sich ein gleichwertiges neues Rad kaufen zu können, beschreibt der Zeitwert den Wert, den das Zweirad zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte. Durch Alter und Abnutzung ist der Zeitwert des Fahrrads geringer als der Neuwert.
Noch umfassender als der Rundumschutz der Fahrradversicherung sind weitere Leistungen durch einen sogenannten Schutzbrief. Laut Finanztip bietet dieser etwa zusätzliche Pannenhilfe, wenn man unterwegs eine Fahrradpanne hat oder das Fahrrad gestohlen wurde und man deswegen nicht weiterfahren kann. Je nach Leistungsumfang werden die Rückfahrt, Reparatur oder Übernachtungskosten gezahlt. Bei Unfällen sind meist auch Krankentransportkosten enthalten. Ein Schutzbrief lohnt sich vor allem für Fahrradurlauber und Pendlerinnen, die weite Strecken, auch außerhalb von Städten, zurücklegen.
Redaktion finanzen.net
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