Auto demoliert: Wer zahlt für Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus?
Wie viel übernimmt die Teilkaskoversicherung?
Wird ein Fahrzeug mutwillig beschädigt, muss die verantwortliche Person in der Regel für den Schaden aufkommen. Das Problem ist dabei jedoch, dass der Täter oftmals nicht ermittelt werden kann. In solchen Fällen muss der Autobesitzer zumindest eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, da die obligatorische Haftpflichtversicherung bei einem nicht ausfindig zu machenden Täter nicht greift. Dem MDR zufolge deckt die Teilkaskoversicherung Schäden, die am Fahrzeug durch Böller oder eine Explosion entstanden sind. Ebenfalls mit inbegriffen sind Schadensfälle, bei denen das Auto, beispielsweise am Rande einer Demonstration, in Brand gesetzt wurde. Auch für eingeschlagene Autoscheiben, demolierte Scheinwerfer (inkl. Scheinwerfer-Abdeckungen) und Rückleuchten kommt die Teilkaskoversicherung im Normalfall auf.
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Das ist von der Vollkaskoversicherung gedeckt
Hat man hingegen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so zahlt diese laut "Die Versicherer", dem Verbraucherportal der GDV, auch für mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden bei der Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkasko eine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt haben. Auch müssen Autobesitzer die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Regulierungsfall stets mit einkalkulieren.
Auto vandalisiert - wie verhalte ich mich?
Wie die Allianz verrät, kann Vandalismus an Fahrzeugen von ganz unterschiedlichen Tätertypen begangen werden: Oft sind es randalierende Trunkenbolde, verärgerte Nachbarn oder zornige Demonstranten. Auch Kinder und Tiere sind oft die Verursacher von Schäden am Auto. Was sollte man nun aber tun, wenn man seinen Pkw demoliert vorfindet? Der MDR rät, das Auto von allen Seiten zu fotografieren und den Schaden umgehend der Polizei zu melden. Sollte das Auto Brandschäden aufweisen, besteht gemäß dem Versicherungsvertrag ab einer gewissen Höhe sogar die Pflicht zu einer Anzeige. Darüber hinaus sollte man innerhalb einer Woche seine Kfz-Versicherung informieren und alles Weitere mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.
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Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net
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