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Optionsscheine: Sperre für Inliner

10.07.18 17:30 Uhr

Optionsscheine: Sperre für Inliner | finanzen.net

Die europäische Regulierungsbehörde ESMA untersagt bis auf Weiteres den Handel mit Inline-, Stay-High- und Stay-Low-Papieren.

von Gian Hessami, Euro am Sonntag

Verärgert, verständnislos, überrascht - viele Anleger konnten nicht glauben, was ihnen ihre Depotbank jüngst per Post mitteilte: Der Kauf von Inline- sowie Stay-High- und Stay-Low-­Optionsscheinen ist von nun an vorläufig verboten.



Diese Produkte, die zu den strukturierten Wertpapieren zählen, werden von der Société Générale, der Unicredit, der Commerzbank und der Deutschen Bank emittiert. Gemäß ­einem Beschluss der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) sind Vertrieb, Angebot und Handel von binären Optionen für Privatanleger seit 2. Juli 2018 untersagt.

Bei klassischen binären Op­tionen, auch digitale Optionen genannt, gibt es nur zwei mögliche Szenarien: Entweder erzielen Anleger eine hohe Rendite, oder sie verlieren alles. Problematisch an der Maßnahme der ESMA ist aus Sicht des Deutschen Derivate Verbands (DDV), der Branchenvertretung der Emittenten von strukturierten Wertpapieren, dass man den Eindruck gewinnen könnte, die Aufsichtsbehörde schere beim Begriff der "binären Option" alles über einen Kamm.


"Die Definition der binären Option ist seitens ESMA so weit gefasst, dass leider nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass auch verbriefte binäre Optionen wie Inline-, Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine betroffen sein können", so Henning Bergmann, Geschäftsführer des DDV. "Wird Hintergrund und Zweck der Maßnahme betrachtet, ist nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel Inline- Optionsscheine von diesem Verbot erfasst sein sollen. Der DDV wird sich weiter für eine entsprechende Klarstellung einsetzen", so Bergmann weiter.

Neben den arrivierten und streng regulierten Anbietern, die strukturierte Wertpapiere wie Zertifikate und Optionsscheine emittieren, tummeln sich weniger seriöse Anbieter von Binäroptionen, die ihren Sitz in kaum regulierten Regionen wie Malta oder anderen Steueroasen haben. Vereinfacht gesagt sind dies Wetten, die Anleger direkt mit einem Broker abschließen. So kann man da­rauf setzen, dass beispielsweise der DAX zu ­einem bestimmten, in der Regel kurz bevorstehenden Zeitpunkt eine festgelegte Kursmarke erreicht.


Das Verbot der ESMA gilt vorerst für drei Monate, kann aber verlängert werden. Es richtet sich nicht an professionelle Investoren. Alle Anleger haben die Möglichkeit, im Depot befindliche Papiere zu verkaufen.

Anleger ärgern sich

Die ESMA möchte mit dieser Maßnahme Kleinanleger besser vor hohen Verlusten schützen. Zum Ärger vieler Anleger, die ihren Frust in Online-Finanzforen kundtaten. Viele von ihnen kennen sich mit den Papieren gut aus und wissen deren Vorteile zu schätzen. So spielen die Produkte ihre Stärken vor allem in Seitwärtsmärkten aus. Die Zertifikatebranche will nicht mit dubiosen Brokern in einen Topf geworfen werden. Sie hofft, die Regulierer bald überzeugen zu können, dass sie die Papiere wieder anbieten darf.



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