Optionsscheine: Sperre aufgehoben
Jetzt ist es amtlich: Der Stopp für den Kauf von Inline-Optionsscheinen durch Privatanleger wird aufgehoben.
von Gian Hessami, Euro am Sonntag
Viele Anleger waren überrascht, als Emittenten zuletzt keine Briefkurse mehr für die beliebten Inline-Optionsscheine stellten. Société Générale, Unicredit, Commerzbank und Deutsche Bank bieten die Hebelpapiere seit dem 2. Juli nicht mehr zum Verkauf an.
Hintergrund: Die Europäische Wertpapier- und Aufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat den Handel mit binären Optionen für Privatanleger untersagt. Dies sind Alles-oder-nichts-Produkte, bei denen es entweder die volle Auszahlung oder den Totalverlust gibt.
Da die ESMA-Definition der binären Option sehr weit gefasst war, konnten die Banken nicht mit Sicherheit ausschließen, dass auch Inline-, Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine betroffen sind. Mit ihnen können Anleger in seitwärts laufenden Märkten hohe Gewinne erzielen, falls die jeweilige Strategie aufgeht. Die Handelsaussetzung galt zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten.
Drei entscheidende Kriterien
Die Freunde der genannten Hebelpapiere können jetzt aufatmen. Die ESMA nahm bei der jüngst angekündigten Verlängerung des Produktverbots von binären Optionen explizit Finanzinstrumente aus, die drei Kriterien entsprechen: Erstens müssen sie eine Mindestlaufzeit bei Emission von 90 Tagen haben. Zweitens müssen sie mit einem Prospekt unterlegt sein. Drittens darf der Anbieter die Marktrisiken nicht selbst übernehmen und muss die Kosten im Vorfeld transparent darstellen.
"Damit werden die erheblichen Unsicherheiten bei Inline-Optionsscheinen, Stay-High- sowie bei Stay-Low-Optionsscheinen beseitigt, sodass diese Produkte ab dem 2. Oktober wieder emittiert werden können", sagt Henning Bergmann, Geschäftsführer des Deutschen Derivate Verbands (DDV).
Die Mitteilung der ESMA ist ein Erfolg für den DDV, der sich sowohl bei der europäischen Behörde als auch bei der deutschen Finanzaufsicht Bafin dafür eingesetzt hat, die Scheine für Privatanleger wieder zugänglich zu machen. "Die nun verkündete Ausnahme geht zurück auf ein Gespräch zwischen der ESMA und dem DDV in Paris und der detaillierten Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs der ESMA", erläutert Bergmann.
Nicht nur der DDV, auch die Emittenten dürfen sich nun freuen. "Wir begrüßen die jüngste Entwicklung. Vor diesem Hintergrund planen wir, Privatanlegern Inline-Optionsscheine sowie Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine so bald wie möglich wieder zugänglich zu machen", sagt etwa Sebastian Bleser, Derivate-Experte bei Unicredit.
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