Strompreisbremse zum Januar: Aus Sicht der Energiebranche nicht umsetzbar
Die von der Bundesregierung geplante Einführung der Strompreisbremse zum Januar ist aus Sicht der Energiebranche nicht zu schaffen.
Die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, erklärte am Mittwoch in Berlin, es solle am 17. November ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das eine Kontingentlösung für Strom ab 1. Januar 2023 und eine Abschöpfung über Mehrerlöse beinhalte. "Das ist zeitlich völlig unrealistisch. Das Gesetz wird erst kurz vor Weihnachten in Kraft treten. Es geht nicht darum, wie bei einem Radio die Lautstärke und die Klangfarbe zu regeln. Sondern es muss eine umgebaute Stereoanlage für einen Massenmarkt mit 40 Millionen Haushalten entwickelt werden."
Partizipieren Sie an Kursschwankungen bei Öl, Gold und anderen Rohstoffen mit Hebel und kleinen Spreads! Mit nur 100 Euro können Sie durch einen Hebel mit der Wirkung von 2.000 Euro Kapital handeln.
Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.Auch der Stadtwerkeverband VKU erklärte, eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar sei nicht umsetzbar. "Diese Ankündigung hat bei denen, die es umsetzen sollen, helles Entsetzen ausgelöst", sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "So sehr wir verstehen, dass die Entlastungen schnell greifen sollen, so sehr muss der Blick fürs technisch Machbare geschärft werden: Es gibt noch kein Regelwerk oder fertige IT-Lösungen, die das abbilden."
Andreae sprach von einem komplexen System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssten. "Entlastung für die Menschen ist notwendig, muss aber auch umsetzbar sein, damit sie auch wirklich ankommt."
Die Bundesregierung plant, dass für Strom für Haushalte wie bei der Gaspreisbremse ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt werden soll. Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse sollen "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
/hoe/DP/nas
BERLIN (dpa-AFX)
Weitere News
Bildquellen: lovelyday 12 / shutterstock.com, kaczor58 / Shutterstock.com