Entlastung beim Strompreis

Energieverband hält Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar

25.10.22 14:32 Uhr

Energieverband hält Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar | finanzen.net

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar.

Das sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Umsetzung und auch Ausgestaltung sollte kundenseitig analog zur Gaspreisbremse erfolgen. Diese werde erst zum 1. März 2023 greifen. Aus diesem Grund sei ein "Erlassen" des Dezemberabschlages als Soforthilfe geplant.

Wer­bung
Öl, Gold, alle Rohstoffe mit Hebel (bis 20) via CFD handeln (schon ab 100 €)

Partizipieren Sie an Kursschwankungen bei Öl, Gold und anderen Rohstoffen mit Hebel und kleinen Spreads! Mit nur 100 Euro können Sie durch einen Hebel mit der Wirkung von 2.000 Euro Kapital handeln.

Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte dem "Handelsblatt" gesagt: "Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir." Habeck machte aber auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Strompreisbremse aufmerksam. Die Regierung will das Geld dafür über die Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" bei Stromproduzenten einholen.

Andreae sagte, es sei bislang noch nicht festgelegt, durch welche Stelle und über welches Verfahren Zufallsgewinne abgeschöpft werden sollten, die im Unterschied zur Gaspreisbremse für die Entlastungen genutzt werden sollten. "Das zuletzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist in der Umsetzung extrem komplex und für die betroffenen Unternehmen in der Abwicklung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar." Zudem dürfe eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen nicht umgesetzt werden.

"Das Vertrauen der Marktteilnehmer in staatliche Zusagen und die Stabilität des Marktrahmens sind zentral für weitere Investitionen in den Ausbau", sagte Andreae. Die Bundesregierung sollte daher dringend ein praktikableres und zukunftsgerichtetes Modell der Abschöpfung erarbeiten. Die Umsetzung der zugehörigen EU-Vorgaben sollte möglichst einfach gestaltet und zwingend über eine staatliche Organisation abgewickelt werden.

Verbraucherzentralen fordern Energiepreisbremsen schon ab Januar

Die Verbraucherzentralen fordern, dass die geplante Strom- und Gaspreisbremse in Deutschland schon ab Januar greift. Falls nötig sollte sie auch auf andere Energieträger, also etwa Öl und Pellets, ausgeweitet werden, sagte Verbandschefin Ramona Pop am Dienstag. "Die Menschen erwarten schnelle und wirksame Hilfe und Entlastung. Eine weitere Hängepartie wird nach dem Hü und Hott der letzten Monate zu weiteren Vertrauensverlusten führen", warnte sie.

"Es kann nicht sein, dass die Preisbremsen erst nach dem Winter zum Frühjahrsbeginn kommen und sich dann auch nicht an den Verbrauchskosten im Winter orientieren sollen", sagte Pop. Eine schnelle Entlastung dürfe nicht an technischen Voraussetzungen scheitern.

Die Bundesregierung hält die Einführung zu Jahresbeginn für schwer realisierbar. Viele Versorgungsunternehmen würden das nach eigenen Angaben so schnell nicht hinbekommen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat für private Gaskunden und kleine Firmen eine Einmalzahlung im Dezember auf der Basis der Abschlagszahlung im September vorgeschlagen. Die eigentliche Preisbremse soll für Industrieunternehmen im Januar sowie für private Haushalte und kleine Firmen möglichst ab März, spätestens ab April kommen.

BERLIN (dpa-AFX)

Bildquellen: kaczor58 / Shutterstock.com, Alexandr Shevchen / Shutterstock.com