Zum Monatsbeginn

Das ändert sich für Verbraucher zum 1. August

01.08.16 20:29 Uhr

Das ändert sich für Verbraucher zum 1. August | finanzen.net

Auch im August 2016 ändert sich einiges für die Verbraucher. Vor allem das Thema Bildung steht im Mittelpunkt.

BAföG wird steigen

Für Schüler sowie Studierende und Auszubildende gibt es im August 2016 gute Nachrichten. Ab dem 1. August steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Über bis zu neun Prozent mehr BAföG können sich diejenigen freuen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Das bedeutet, der neue Höchstsatz der Förderung steigt auf 735 Euro.
Ansteigen werden zum Monatsbeginn auch die Freibeträge der Elterneinkommen. Das bedeutet, dass nun weitere Studierende und Schüler BAföG beziehen können.
Auch die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Meister-BaföG wird zum Monatsbeginn steigen.

Neue Hartz IV-Regelung

Ab dem 1. August will die Bundesregierung für eine Vereinfachung des Sozialrechts sorgen. So werden das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld nicht mehr wie bisher für sechs Monate, sondern für ein ganzes Jahr bewilligt. Langzeitarbeitslose können Ein-Euro-Jobs nun drei Jahre lang ausüben, Auszubildende haben nun die Möglichkeit mit Arbeitslosengeld II aufzustocken.

Freie Routerwahl kommt

Ab dem 1. August können Verbraucher selbst entscheiden, welche Geräte sie nutzen möchten. Anbieter konnten bisher ihren Kunden vorschreiben, welche Geräte sie nutzen, um sich in das Netz einzuwählen. Ab Beginn des Monats sind die Provider nun dazu verpflichtet, den Verbrauchern die Zugangsdaten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Weiterbildungen werden höher gefördert

Der Augustbeginn bringt ebenfalls Anreize zur Weiterbildung. Einen Berufsabschluss als Beschäftigter nachzuholen, kann nun durch Prämien gefördert werden. Bestandene Prüfungen werden nun finanziell belohnt und Beschäftigte können auf Zuschüsse für Weiterbildungen bauen, welche außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

Mindestlohn im Elektrohandwerk kommt

Eine Anhebung des Mindestlohns im Elektrohandwerk erfolgt im August ebenfalls. Im Westen wird um 25 Cent, also von 10,10 Euro auf 10,35 Euro, aufgestockt. Im Osten Deutschlands wird eine Anhebung von 50 Cent auf 9,85 stattfinden.

Redaktion finanzen.net

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