Rürup-Förderung – sinnvoller Baustein im Vermögensaufbau? Jein
Wie immer, wenn die Politik die Bürger in eine bestimmte Richtung bewegen will, bedarf es Anreize.
Dieses sind in den meisten Fällen steuerliche Vergünstigungen über einen sehr langen Zeitraum.
Thomas Böckelmann, veitsberg Gesellschaft für Vermögensbetreuung mbH
Die Erfahrungen im Immobiliensektor nach der Wiedervereinigung, aber auch aktuelle Erfahrungen im Bereich der erneuerbaren Energien lassen immer wieder an der Sinnhaftigkeit steuerlich motivierter Geldanlagen zweifeln. Oftmals sind gut gemeinte Programme Konjunkturförderprogramme für spezielle Marktsegmente und deren Produktanbieter.
Nicht zu Unrecht sind auch Riester & Rürup in die Medienkritik geraten, wenn einerseits die teilweise sehr hohe Gebührenbelastung der Verträge, andererseits der langfristige Mehrwert objektiv durchleuchtet wird. Wir zweifeln nicht an der Sinnhaftigkeit der privaten Altersvorsorge – im Gegenteil – sie ist angesichts der demographischen Situation der Gesellschaft und der Überschuldung des auf Umverteilung basierten Rentensystems eine unabdingbare Notwendigkeit. Aber wir hegen starke Zweifel gegen die schönen Modellrechnungen diverser Produktanbieter, die oft in satten Renditeaussichten enden, deren Berechnungsbasis aber einer Vielzahl nicht beherrschbarer Variablen unterliegt. So werden Annahmen zur individuellen Einkommensentwicklung, zur Zins- und Inflationsentwicklung getroffen. Ferner mit Beginn der Auszahlung eine Steuerquote projiziert, die immer unterhalb der jetzigen liegt. Dies hoffen wir zwar auch, aber angesichts unkalkulierbarer politischer Risiken und überbordender Staatsverschuldung sind Prognosen zu Inflations- und Steuerquotenentwicklung schlichtweg unseriös.
Der Freiberufler, selbständige Unternehmer oder auch der Arbeitnehmer, der soeben seinen Arbeitsplatz verloren und eine signifikante Abfindungszahlung erhalten hat, stehen vor der Frage, ob ein Rürup-Vertrag Sinn machen kann. Bei einem maximal geförderten Betrag von 40.000 Euro pro Ehepaar (aktuelle Debatte bis zu 45.000 Euro) konnten in 2012 bereits 74 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden (jährlich steigend) – beim Grenzsteuersatz in Höhe von 43 Prozent immerhin eine Ersparnis in Höhe von 12.700 Euro. Natürlich verlockt dieser Vorteil der Steuerstundung – aber es werden auch einige Nachteile in Kauf genommen:
• Langfristige Vertragsbindung ohne Zugriffsmöglichkeit
• Geldanlage MUSS in eine lebenslange Rente überführt werden – keine Auszahlung bei Fälligkeit möglich
• Folgerentenversicherung verteuert sich durch zusätzlich erforderlichen Hinterbliebenenschutz, da im Todesfall das Vermögen nicht vererbt werden kann und sonst zugunsten der Versichertengemeinschaft verbucht wird
• Unsicherheit über die zukünftige Steuerbelastung
Rürup-Verträge gibt es in Form von zahlreichen Versicherungen und Fondssparplänen, beide mit oder ohne Garantie der eingezahlten Beiträge bei Endfälligkeit. Nach unserer Einschätzung gibt es angesichts der Langfristigkeit der ‚Ansparphase‘ von 20 Jahren keine Alternative zu Investments mit Aktienkomponenten und diese lassen sich bei Rürup-Verträgen nur mit Fonds realisieren. Bei einer Vielzahl von Anbietern werden die Gelder in hauseigene Fondsprodukte investiert, was nicht schlecht sein muss. Allerdings bedeutet dies eine gewisse Intransparenz, wo genau die teilweise hohen Rürup-Beträge angelegt sind. Ferner ist die Kostenbelastung allein für den Vertrieb durchschnittlich 5% der Geldanlage, dazu addieren sich die jährlichen Verwaltungsgebühren.
Häuser wie die Allianz bieten Rürup-Anlegern aber die Möglichkeit, die für die Geldanlage vorgesehenen Fonds aus einer umfangreichen Palette auszuwählen. Hier ergibt sich durchaus eine interessante Schnittstelle zum Honorar-Anlageberater oder Vermögensverwalter des Kunden, der im Rahmen der auf die individuellen Bedürfnisse seines Mandanten ausgerichtete Vermögensstruktur und Investmentstrategie die Fondsauswahl vornehmen und in seine Chancen- und Risikoabwägung integrieren kann. Ferner haben ausgewählte Honorar-Anlageberater und Vermögensverwalter die Möglichkeit, im Falle von Kooperationsverträgen mit den Produktanbietern diese teilweise vollständig zu rabattieren. In diesen Fällen ist die Nutzung der steuerlichen Vorteile bei allen Unsicherheiten und Laufzeitnachteilen zumindest eine Überlegung wert.
Immer mehr Privatanleger in Deutschland vertrauen bei ihrer Geldanlage auf bankenunabhängige Vermögensverwalter. Frei von Produkt- und Verkaufsinteressen können sie ihre Mandanten bestmöglich beraten. Mehr Informationen finden Sie unter www.vermoegensprofis.de.
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