Vermögensverwalter-Kolumne

Neue Pflicht zur Kostentransparenz: Ist meine Kapitalanlage gut aufgestellt?

21.01.19 09:05 Uhr

Neue Pflicht zur Kostentransparenz: Ist meine Kapitalanlage gut aufgestellt? | finanzen.net

Mit der Ex-post-Kostentransparenz muss seit Jahresanfang dem Kunden offengelegt werden, was sein Finanzprodukt tatsächlich gekostet hat. Diese Vorschrift knüpft an die seit Anfang 2018 verpflichtende Ex-ante-Kostentransparenz an.

Die Regulierung im Finanzmarkt führt regelmäßig zu neuen Maßnahmen, die den Anleger vor (vermeintlicher) Falschberatung schützen sollen. Der Name des aktuellen Regelwerks: "Markets in Financial Instruments Directive II", besser bekannt als MiFID II (zweite europäische Finanzmarktrichtlinie). Darüber wird seit längerem heiß diskutiert, und seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt eine weitere MiFID II-Vorschrift: Ab sofort muss allen Kunden nämlich erstmals der sogenannte Ex-post-Kostenausweis zugestellt werden. Damit muss dem Kunden offengelegt werden, was sein Finanzprodukt tatsächlich gekostet hat.

Die Ex-post-Kostentransparenz knüpft damit an die seit Anfang 2018 verpflichtende Ex-ante-Kostentransparenz an. Hiernach sind Banken, Fondsgesellschaften und Co. verpflichtet, ihre Kunden über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument zu informieren - und das vor jeder Wertpapierdienstleistung, zu der auch die beratungsfreie Ausführung von Orders gehört. Dazu schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: "Anders als etwa bei der Geeignetheitserklärung erlaubt das Gesetz nicht, diese Informationen nachträglich zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzgeber wollte, dass Kunden von keinen Kosten überrascht werden und informiert Finanzentscheidungen treffen können. Darum, sowie zum Schutz vor Missbrauch, sieht das Gesetz auch nicht vor, dass Kunden auf die Kosteninformationen verzichten können."

Der Kunde erhalte damit laut der BaFin zum ersten Mal bereits im Vorfeld einen kompakten Überblick zu Kosten und Nebenkosten, die mit seiner beabsichtigten Finanzanlage verbunden seien, und erkenne auf einen Blick, ob und insbesondere in welcher Höhe das Institut für seine Dienstleistung von dritter Seite Zuwendungen erhalte.

Auch zum Mehrwert der Ex-post-Kostentransparenz hat sich die Finanzaufsicht geäußert: "Während der Kunde den Ex-ante-Kosteninformationen entnehmen kann, mit welchen Kosten beim Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments zu rechnen ist, sollen die Ex-post-Kosteninformationen dagegen offenlegen, welche Kosten durch seine Finanzanlage tatsächlich entstanden sind."

Und tatsächlich: Ganz unnütz ist die Ex-post-Kosteninformation in der Tat nicht, denn sie gibt dem Kunden die Möglichkeit, die Aufstellung seiner Kapitalanlage genau zu überprüfen und daraus die Tragfähigkeit der Investmentstrategie abzuleiten. Das beantwortet eine relevante Frage: Erreiche ich mit dieser Geldanlage langfristig zumindest eine schwarze Null? Ebenso lässt sich durch eine echte Kostentransparenz ermittelt, ob und wenn ja inwiefern die tatsächliche Kostenquote zu höheren Risiken in der Kapitalanlage geführt haben beziehungsweise führen werden.

Das lässt sich an einem Beispiel festmachen. Ein real existierender Mischfond mit einer sehr hohen Anleihenquote muss im Aktienteil zehn Prozent Rendite erwirtschaften, um allein die Kosten zu decken. Daraus folgt auch, dass die Ex-post-Kosteninformation besonders Schwachstellen im defensiven Bereich aufdecken wird. So werden vor allem defensive Dachfonds mehr in den Fokus rücken, die regelmäßig durch überdurchschnittliche Gebühren auffallen. Dies kann für Anleger zu einem Problem werden. Daher sollten sie die Ex-post-Kosteninformation in Kombination mit den Rendite- und Risikokennziffern nutzen, um sich einen strategischen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Kapitalanlage zu verschaffen und dementsprechend auch Veränderungen vorzunehmen.

von Sebastian Gebhardt, Vermögensverwalter bei I.C.M. Independent Capital Management in Neuss

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