Neuregelungen und Gesetze: Was sich ab Dezember 2017 ändert
Der letzte Monat dieses Jahres bringt noch etliche Änderungen mit sich. Neben strengeren Vorgaben werden staatlich geförderte Neuregelungen dem Verbraucher Erleichterung bringen.
Energieberatung wird erweitert gefördert
Um eine weitreichende Energieeffizienz zu ermöglichen, erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderungen für die Energieberatung. Verbraucher erhalten so eine größere Auswahlmöglichkeit für einen Energieberater, für geeignete Betriebe eröffnet sich ein neues Geschäftsfeld. Die erweiterte Förderung des BMWi ab dem 1. Dezember 2017 lässt mehr geeigneten Fachleuten eine Tätigkeit im Rahmen der staatlich bezuschussten Energieberatung zu. Mit entsprechenden Qualifikationen können Energieversorger und Betriebe des Handwerks oder der Baubranche Förderungen zu den Feldern "Energieberatung im Mittelstand" sowie "Energieberatung für Wohngebäude" beantragen. Bisher konnten diese Förderungen nur durch Ingenieure, Architekten oder Handwerker, die keinen eigenen Betrieb haben, beantragt werden.
Kunden können ab Dezember also zwei Leistungen von einem Betrieb durchführen lassen: Die energetische Sanierung und die vorherige Energieberatung. Hintergrund der Förderungsausweitung ist vor allem, dass das BMWi den Verbrauchern qualifizierte Energieberatung leichter zugänglich machen will.
Neue Vorgaben für Telefon- und Internetanbieter
In diesem Jahr wurden bereits einige gesetzliche Änderungen zugunsten der Verbraucher in der Telekomunikations-Branche durchgeführt. Bestandteil war bereits die übersichtlichere Informationsdarlegung der Leistungen vor dem Abschluss eines Vertrages. Bei Verbrauchern besonders beliebt war die im Juni in Kraft getretene Abschaffung der Roaming-Gebühren in allen EU-Ländern.
Auch im letzten Monat des Jahres gibt es gute Nachrichten für Telekommunikationskunden: Ab dem 1. Dezember 2017 werden Internet- und Telefonanbieter verpflichtet, in der monatlichen Rechnung der einzelnen Kunden anzugeben, wie die jeweilige Kündigungsfrist festgelegt ist. Zusätzlich muss deutlich gemacht werden, bis zu welchem Kalendertag eine Vertragskündigung eingegangen sein muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Betroffen sind Verträge, die eine Laufzeit von über einem Monat aufweisen.
Neuerungen bei der Deutschen Bahn
Ab dem 10. Dezember 2017 rollt mit dem Fahrplanwechsel eine Änderungswelle über das Deutsche Bahn Netz. Bahnfahrer profitieren vor allem von neuen Fahrplänen. Es wird etliche Änderungen der ICE-und IC-Verbindungen geben. Die größte Verbesserung verspricht die Eröffnung der neuen ICE-Strecke zwischen München und Berlin. Diese wurde 20 Jahre lang geplant und gebaut. Der "ICE-Sprinter" erreicht sein Ziel dann in unter vier Stunden, was eine Zeitersparnis von über zwei Stunden bedeutet. Andere Züge, welche Zwischenstopps unter anderem in Erfurt und Nürnberg einlegen, werden die Strecke zukünftig ebenfalls innerhalb von vier Stunden zurücklegen. Des Weiteren wird es neue Direktverbindungen nach beispielsweise Hamburg und Stuttgart geben.
Unerfreulich dürften eher die neuen Tarife sein: Reguläre Fahrten werden im Preis durchschnittlich um 1,9 Prozent angehoben, Fahrten in der ersten Klasse um 2,9 Prozent. Fahrer auf häufig genutzten Strecken werden mit einer stärkeren Preiserhöhung rechnen müssen. Zwischen München und Berlin kostet ein reguläres Ticket in der zweiten Klasse dann satte 14 Prozent mehr. Immerhin fällt der Aufpreis bei Kreditkartenzahlung weg. Auch die neuen Tarife werden ab dem 10. Dezember gelten, wer vorher bucht, fährt zum aktuellen Preis.
Redaktion finanzen.net
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