Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im September 2017
Im September treten erneut Gesetzesänderungen und Neuregelungen in Kraft. Besonders für Neuwagenkäufer gibt es Neuigkeiten, die eine Anhebung der KfZ-Steuer mit sich bringen könnten.
Neue Vorgaben zur Ermittlung von Abgaswerten
Mit Beginn des neuen Monats wird ein neues Prüfverfahren zur Ermittlung von Abgaswerten bei Neufahrzeugen eingeführt. Statt des bisher üblichen Labormessverfahrens "Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ)" wird der CO2-Ausstoß und Kraftstofffverbrauch künftig mithilfe des "Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure-Zyklus (WLTP)" getestet. Dieses Prüfverfahren ist international abgestimmt, wird nun in der EU neu eingeführt und soll vorerst nur bei Fahrzeugen Anwendung finden, die eine Typengenehmigung benötigen. Ab September 2018 soll WLTP dann zum Standard werden und auf alle neu zugelassenen Fahrzeuge angewendet werden. Von der Umstellung des Prüfverfahrens erhofft man sich realistischere Werte, denn das WLTP soll bei seinen Messungen deutlich mehr Details, darunter Temperatur, Sonderausstattungen oder auch mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge berücksichtigen und in die Testergebnisse einbeziehen.
Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind und sich im Verkehr befinden, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Lediglich bei neuen Fahrzeugmodellen im Rahmen des behördlichen Zulassungsverfahrens wird das neue Prüfverfahren Anwendung finden.
Sollte im Rahmen des neuen Messverfahrens eine höhere Emissionsbelastung ermittelt werden, als dies im bisherigen Prüfverfahren der Fall war, droht eine Anhebung der KfZ-Steuer. Dies dürfte besonders Besitzer kleinerer Fahrzeugtypen betreffen.
Neue Vorteile für Carsharing-Nutzer
Wer umweltfreundliche Carsharing-Angebote nutzt, statt alle Strecken mit dem eigenen PKW zurückzulegen, profitiert von dem am 1. September in Kraft tretenden Carsharing-Gesetz, das Bundestag und Bundesrat abgesegnet haben. Für Carsharing-Fahrzeuge gelten künftig Privilegien im Bereich Parkplatzsuche. Geplant sind in diesem Zusammenhang Sonderparkplätze für Carsharing-Fahrzeuge, zudem ist vorgesehen, die Fahrer von der Parkgebühr zu befreien. Wer eine komplette Carsharing-Flotte betreibt, darf sich künftig über feste Stellplätze an speziell festgelegten Orten im öffentlichen Verkehrsraum freuen. Besonders Flottenbetreiber mit Hybrid- oder Elektrofahrzeugen dürfen wohl auf einen Zuschlag für prominente Stellplätze in der Nähe wichtiger Infrastrukturzentren, wie etwas Bahnhöfen, hoffen.
Aus für Stromfresser
Neue Staubsaugermodelle, die über eine Watt-Leistung von mehr als 900 Watt verfügen, werden künftig nicht mehr erhältlich sein. Mit dieser neuen Richtlinie werden Stromfresser mit einer Leistung von bis 1.600 Watt ins Visier genommen. Ab 1. September dürfen nur noch solche Modelle zugelassen werden, deren jährlicher Stromverbrauch 43 Kilowattstunden nicht überschreitet. Bislang waren 62 Kilowattstunden erlaubt.
Redaktion finanzen.net
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