Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im März 2017
Auch im März gibt es wieder einige Neuregelungen und wichtige Änderungen. Was Verbraucher nun wissen müssen.
Deutsche Reisepässe werden noch sicherer
Ab dem 1. März 2017 gibt es mit dem ePass 3.0 eine neue Generation der deutschen Reisepässe. Sie sollen neben den bisherigen Sicherheitsmerkmalen wie digitalem Foto und Fingerabdrücken auch weitere neuartige Sicherheitsmerkmale wie beispielsweise ein holografisches Lichtbild enthalten, die ihn noch fälschungssicherer machen. Auch rein optisch tut sich etwas: Der neue Reisepass wird etwas kleiner und soll durch sein Aussehen noch deutlicher machen, dass Deutschland ein Teil der EU ist. Mit den Neuerungen steigt aber auch der Preis des deutschen Reisepasses von 59 auf 60 Euro. Alte Pässe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit bis zum darin genannten Datum, müssen also nicht umgetauscht werden.
Einlagen bei Bausparkassen nur noch bis 100.000 Euro geschützt
Der Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF), in dem zehn private Bausparkassen vertreten sind, wird zum 28. Februar aufgelöst. Für Bausparkunden mit Einlagen von mehr als 100.000 Euro heißt das, das alles über diesem Betrag bei einer Pleite der Bausparkasse ab März 2017 nicht mehr gesichert ist. Laut Angaben der Bausparkassen sind jedoch hauptsächlich institutionelle Anleger von dieser Maßnahme betroffen. Für die meisten privaten Bausparer dürfte sich nichts ändern. Bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sind ihre Einlagen auch weiterhin durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
Neue Tarife für Leiharbeiter
Bereits im November 2016 kam es zu einem Tarifabschluss zwischen der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB und diversen Arbeitgeberverbänden. Als Resultat daraus bekommen Zeitarbeiter in vier Stufen mehr Geld. Die erste Stufe der Tariferhöhung tritt zum 1. März 2017 in Kraft und sorgt dafür, dass Leiharbeiter im Westen pro Stunde 2,5 Prozent mehr verdienen und Leiharbeiter im Osten je nach Entgeltgruppe 4,0 bis 4,82 Prozent mehr Geld pro Stunde bekommen.
Umstellung auf DVB-T2
Zwar nicht direkt zu Monatsbeginn aber immerhin noch im März wird der DVB-T-Standard für die digitale Übertragung von TV-Programmen abgeschaltet. Ab 29. März kann digitales Fernsehen dann nur noch über den neuen Standard DVB-T2 empfangen werden. Er ermöglicht die Übertragung von Fernsehprogrammen in Full-HD, allerdings ist ein neuer Receiver nötig, da der neue Standard nicht mit dem bisherigen DVB-T kompatibel ist. Wer also ab Ende März weiter Digitalfernsehen schauen will, muss jetzt umrüsten. Wer neben den rund 20 öffentlich-rechtlichen Sendern auch die circa 20 Privatsender empfangen will, muss laut Verbraucherzentrale zudem 69 Euro pro Jahr und Gerät auf den Tisch legen.
Redaktion finanzen.net
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