Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2019
Günstiger Telefonieren, neue Geldscheine, höherer Mindestlohn - wie jeder neue Monat bringt auch der Mai einige neue Regelungen. Darauf müssen sich Verbraucher im kommenden Monat einstellen.
Neue Geldscheine
Ab den 28. Mai werden neue 100- und 200-Euro-Scheine herausgegeben. Die neuen Euro-Banknoten erhalten ein neues Design und eine verkleinerte Größe. Überarbeitete Sicherheitsmerkmale sollen die Scheine sicherer machen, indem sie einen besseren Schutz gegen Fälschung bieten. Die neue Regelung ist Teil der "Europa-Serie" und soll sie mit den neuen Banknoten im Mai vervollständigen. Es wurden in den vergangenen Jahren bereits Geldscheine überarbeitet oder schrittweise aus dem Verkehr gezogen, wie zum Beispiel der 500-Euro-Schein. Ihren Wert behalten alte Scheine aber nach wie vor.
Neue Kosten für Telefonate ins EU-Ausland
Wer häufig ins EU-Ausland telefoniert, darf sich freuen. Denn: Die Kosten für Telefonie und SMS werden ab dem 15. Mai gedeckelt. Pro Minute dürfen bei einem Auslandstelefonat demnach nicht mehr als 19 Cent berechnet werden, pro SMS sind es maximal sechs Cent. Allerdings gelten einige Ausnahmen für Minutenpakete oder Flatrates, mit denen Verbraucher in Großbritannien oder Nicht-EU-Länder wie die Türkei telefonieren. Auf dem Telekommunikationsportal teltarif.de können sich Verbraucher über weitere Einzelheiten informieren.
Höherer Mindestlohn
Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich ab dem 1. Mai auf einen höheren Mindestlohn freuen. Denn dieser steigt für ungelernte Arbeitnehmer von 10,60 auf 10,85 Euro. Das sind laut Deutscher Handwerkszeitung solche, die unter der Aufsicht von Angestellten arbeiten und als Hilfskräfte für einfachere Tätigkeiten fungieren. Der Mindestlohn für Gesellen ist in Mindestlohn II geregelt. Ab Mai erhöht sich dieser nur im Osten von 12,40 auf 12,95 Euro. Im Westen erhalten Gesellen derzeit mindestens 13,30 Euro je Stunde.
Neue Frist für Steuererklärung
Der 31. Mai galt bislang als letzte Frist für die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres beim Finanzamt. Ab 2019 ist der 31. Juli der letzte Tag, an dem eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Ausnahmen werden bei Krankheit, Umzug oder sonstigen Fällen gemacht. Dann kann eine Verlängerung bis Ende September gewährt werden, sofern ein entsprechender Antrag hierfür bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingeht.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: ER.09 / Shutterstock.com, Africa Studio / Shutterstock.com