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Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2018

01.02.18 06:10 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2018 | finanzen.net

Zum Jahreswechsel gab es zahlreiche Änderungen, die Verbraucher stärker schützen und in verschiedenen Bereichen für mehr Transparenz sorgen. Ab Februar folgen weitere Neuregelungen für den Verbraucherschutz.

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Abgasmessung verpflichtend

Mit Jahresbeginn wurden Änderungen für die Hauptuntersuchung gültig. Nach den Dieselskandalen müssen sich nun auch Fahrzeuge, die nach 2006 hergestellt wurden, bei der Hauptuntersuchung einer Abgasmessung unterziehen. Zuvor war dies nur Pflicht für Modelle mit einem Baujahr bis 2006. In Zukunft ist sowohl für Diesel, als auch Benziner die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung Pflicht, um Defekte sowie Manipulationen an der Auspuffanlage identifizieren zu können.

EU-Richtlinie im Versicherungsvertrieb

Am 23. Februar 2018 tritt eine Neuregelung der EU-Richtlinie über den Verssicherungsvertrieb in Kraft. Diese fordert detailreichere Kundeninformationen im Rahmen jährlicher Standmitteilungen der Lebensversicherungen. Des Weiteren soll die Transparenz beim Abschluss von Restschuldversicherungen gesteigert werden, um die Beratungsqualität zu verbessern. Jedoch bleibt den Versicherern noch bis 1. Oktober 2018 Zeit, die neue Richtlinie umzusetzen.

YouTube: Neuregelungen bei der Monetarisierung

Ab Februar gelten neue Monetarisierungsregeln bei Alphabet-Tochter YouTube. Von den Änderungen sind nicht nur Neuanmeldungen, sondern auch bereits vorhandene Konten betroffen. Um sich für die Werbungsplatzierung zu qualifizieren, muss ein Kanal dann zusätzlich zu den vorausgesetzten 10.000 Aufrufen auch 1.000 Abbonnenten und 4.000 Stunden Sehdauer innerhalb von zwölf Monaten nachweisen können. Auch Missbrauchsmeldungen werden zukünftig in die Entscheidung, welches Konto sich für das Monetarisierungsprogramm eignet, näher miteinbezogen.

Quecksilber-Stopp

Quecksilber ist ein extrem schädlicher Stoff, der Gefahren für Mensch, Tiere und Umwelt birgt. Seit dem 1. Januar 2018 gilt daher ein EU-weites Verbot für quecksilberhaltige Produkte, wie Batterien, Leuchtstofflampen oder Thermometer. Das gilt sowohl für die Herstellung, als auch den Import oder Export, wobei es bestimmte Ausnahmeregelungen geben wird.

Grenzwerte für Kosmetika

Zum Monatswechsel ändert sich der Grenzwert für Konservierungsstoffe in sogenannten "Rinse-Off" Kosmetikprodukten. Der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon (MIT) darf ab dem 27. Januar 2018 nur noch mit einem Anteil von 0,0015 Prozent in abwaschbaren Kosmetika, wie Shampoo oder Duschgel, enthalten sein. Grund für den herabgesetzten Grenzwert für MIT sind erhöhte Allergierisiken, die von dem Stoff ausgehen.
Auch Zinkoxid wird aus etlichen Kosmetika, wie beispielsweise Sprays, gestrichen. Denn das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann für Lungenentzündungen ursächlich sein. Ab dem 24. Februar dürfen Produkte, die diese neue Richtlinie nicht einhalten, nicht mehr in den Verkauf kommen.

Richtlinien für Nahrungsmittel

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Ende Dezember 2015 verabschiedete Novel-Food-Verordnung verbindlich. Neuartige Nahrungsmittel, beispielsweise exotische Samen, müssen vor der Vermarktung gesundheitlich beurteilt und zugelassen werden. Zusätzlich entschied die EU, strengere Grenzwerte für Cympylobacter-Keime auf Masthähnchen geltend zu machen. Diese Keime zählen zu den häufigsten Ursachen für bakterielle Lebensmittelvergiftungen neben Salmonellen.

Redaktion finanzen.net

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