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Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab April 2020

01.04.20 06:46 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab April 2020 | finanzen.net

Luftverkehrssteuer, BAföG-Rückzahlung, höherer Mindestlohn - auch der April kommt mit einigen Neuerungen daher. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Anhebung der Luftverkehrssteuer

Spätestens mit Bekanntgabe des Klimapakets sollte jeder von den Maßnahmen zum Schutz der Umwelt gehört haben. Teil dieser Maßnahmen ist die geplante Luftverkehrssteuer, die zum 1. April 2020 in Kraft treten soll. Im Rahmen dessen sollen die Preise für Flüge im Inland und EU-Ausland um 5,53 Euro auf 13,03 Euro erhöht werden. Längere Flüge von bis zu 6.000 Kilometer bekommen einen Aufschlag von 9,58 Euro auf 33,01 Euro, darüber hinaus gehende Strecken von 17,25 Euro auf 59,43 Euro. Die erhöhte Steuer betrifft in erster Linie Airlines, sie wird allerdings zumindest teilweise auch von den Bürgern übernommen.

Höherer Mindestlohn im Baugewerbe

Zum neuen Monat soll der Mindestlohn im Baugewerbe unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn erhöht werden. Hilfsarbeiter auf dem Bau (Lohngruppe 1) erhalten zum 1. April 2020 bundesweit nicht mehr 12,20 Euro, sondern 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter (Lohngruppe 2) steigt von 15,20 Euro auf 15,40 Euro. Der Lohn für in Berlin tätige Facharbeiter steigt mit der Neuerung von 15,05 Euro auf 15,25 Euro.

BAföG-Rückzahlung

Hochschulabsolventen, die während ihrer Studienzeit BAföG bezogen haben, müssen ab April 2020 im Rahmen der BAföG-Rückzahlung höhere Raten zurückzahlen. Die Darlehensschuld wird damit von 105 Euro auf 130 Euro angehoben und gilt für maximal 77 Monate. Die maximale Rückzahlungssumme liegt damit nicht mehr bei 10.000 Euro, sondern bei 10.010 Euro. Eventuelle Restschulden werden erlassen.

Sollte das Einkommen für die volle Rückzahlung der monatlichen Beiträge nicht ausreichen, kann eine Teil-Freistellung beantragt werden. Dann können die Raten auf mindestens 42 Euro im Monat gesenkt werden.

Änderungen im Mietrecht

Viele Menschen haben aktuell Schwierigkeiten, ihre Miete zu begleichen, da sie aufgrund der aktuellen Corona-Krise und der damit verbundenen Quarantäne-Maßnahmen nicht arbeiten und kein volles Gehalt beziehen können. Daher will die Regierung ihren Bürgern unter die Arme greifen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung zum 1. April 2020 sollen beispielsweise Kündigungen verboten werden, wenn die Zahlungsrückstände auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist. Zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020 entfallen damit alle entsprechenden Mietschulden, wenn Einkommensausfälle vorliegen.

Beschleunigte Hartz IV-Prüfungen

Ebenfalls bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie sollen auch die Prüfungen von Hartz-IV-Anträgen beschleunigt werden. Wer darauf angewiesen ist, soll die Leistung für ein halbes Jahr unbürokratisch und schnell bekommen. Damit entfällt vorübergehend die sonst übliche Prüfung zum Vermögen und zur Höhe der Wohnungsmiete. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der SPD äußerte gegenüber der "Bild am Sonntag", dass man dafür sorgen möchte, "dass die aufwändige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt".

Redaktion finanzen.net

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