Neuerungen und Gesetze - Das ändert sich in 2020
Das neue Jahr läuft und mit ihm kommen eine ganze Reihe neuer Regelungen. Besonders auf 2020 freuen dürften sich Verbraucher. Die Neuregelungen im Überblick.
Höhere Löhne
Zum 1. Januar 2020 wird der aktuelle Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro angehoben. Neu festgelegt wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre, die zuständige Kommission hatte allerdings 2018 empfohlen, dies in zwei Schritten zu tun. Die nächste Erhöhung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2021 stattfinden, wobei die Kommission Mitte des neuen Jahres eine nächste Empfehlung aussprechen wird.
Bessere Finanzen sind 2020 aber besonders für den Pflegeberuf geplant. Seit Langem schon fordern Angestellte in Pflegeberufen eine Anhebung ihrer monatlichen Vergütung. Für 2020 hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das eine Forderung an Sozialpartner ausspricht, einen Tarifvertrag auszuhandeln, der wiederum vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird. Sollten die Parteien sich nicht einigen können, werden "verbindliche und differenzierte Lohnuntergrenzen" festgelegt. Einen Stundenlohn von 14 Euro schlug aber Gesundheitsminister Jens Spahn vor. Ziel soll sein, dem Personalmangel entgegenzuwirken.
Auf höhere Löhne dürfen sich auch Azubis freuen. Zum Januar des neuen Jahres bekommen sie im ersten Ausbildungsjahr einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Die Bundesregierung plant, die Mindestvergütung von Auszubildenden innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise auf 630 Euro anzuheben. Gefördert werden sollen dabei vor allem junge Lehrlinge, die nicht im Rahmen von Tarifverträgen oder in Betrieben mit geringen Vergütungen arbeiten.
Änderungen von Familienleistungen
Finanzielle Vorteile wird das neue Jahr auch Familien bringen, da in 2020 das Existenzminimum erhöht wird. Wer also Kinder hat, darf sich in 2020 auf mehr Kindergeld freuen. Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die Zahlbeträge je nach Alter des Kindes auf 354, 406 bzw. 476 Euro. Darüber hinaus wird auch der Kinderfreibetrag zum neuen Jahr erhöht. Demnach besteht zum neuen Jahr nicht mehr der aktuelle Betrag von 4.980 Euro, sondern 5.172 Euro je Kind.
Erhöhen wird sich auch der Kinderzuschlag. Bereits im Juli 2019 ist dieser von maximal 170 auf 185 Euro gestiegen. Im neuen Jahr sollen nun die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zudem wird das über den eigenen Bedarf hinausgehende Einkommen der Eltern nicht mehr zu 50 Prozent, sondern zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann sich im neuen Jahr auf höhere Zuschläge freuen. Denn zum 1. Januar 2020 steigen die monatlichen Regelsätze um acht Euro auf 432 Euro. Höhere Beiträge wurden auch für Kinder beschlossen: Für Kinder im Haushalt, die jünger als fünf Jahre sind, erhöhen sich die Beiträge von 250 Euro um 5 Euro auf 255 Euro. Für Kinder unter 13 Jahren und Jugendliche erhalten Eltern sechs Euro mehr, wodurch sich Regelsätze von 314 Euro bzw. 334 Euro ergeben.
Außerdem müssen deutsche Bürger im neuen Jahr weniger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Diese sinken nämlich von aktuell 2,5 auf 2,4 Prozent. Die Regelung ist zum 1. Januar 2020 angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Freuen auf 2020 dürfen sich besonders ältere Bürger, denn es wird höhere Renten geben. Zum 1. Juli steigen diese im den alten Bundesländern um 3,15 Prozent und in den neuen um 3,92 Prozent. Im Rahmen von Betriebsrenten sollen zudem weniger Krankenkassenbeiträge anfallen.
Neuerungen fürs Wohnen
Entlastet werden auch Bürger, die Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu begleichen. Die Rede ist von rund etwa 660.000 Haushalten. Diese sollen zum 1. Januar 2020 mittels der Wohngeldreform durch erhöhtes Wohngeld gefördert werden. Damit soll auf die Entwicklung der Einkommen und Mieten reagiert werden. Dafür ergeben sich höhere Stromkosten. Im Rahmen der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) soll der Preis für Strom im neuen Jahr um 5,5 Prozent je Kilowattstunde steigen. Um knapp 13 Euro steigen damit die Stromkosten für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Mitgliedern.
Wer Renovierungen in seinem Eigenheim vornehmen möchte, wie beispielsweise die Dämmung von Wänden oder Decken oder die Erneuerung von Fenstern oder Türen, kann ab 2020 mehr als drei Jahre steuerliche Vorteile erhalten. Voraussetzung ist, dass die Immobilie älter als zehn Jahre ist. Höchstens 40.000 Euro und 20 Prozent der Kosten können innerhalb von drei Jahren von der Steuer befreit werden.
Neue Verkehrsregelungen
Spätestens mit Bekanntgabe des Klimapakets sollte jeder von den Umweltboni für Elektroautos gehört haben. Wer sich also ein Elektroauto zulegen möchte, kann sich auf eine höhere Kaufprämie freuen, die bis 2025 verlängert wurde. Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro ergibt sich für Käufer ein Bonus von 6.000 Euro für E-Autos und 4.500 Euro für Hybridmodelle.
Um die Umwelt zu schonen, werden aber auch die Bahntickets vergünstigt. In Anlehnung eines Beschlusses des Bundeskabinetts, den Mehrwertsteuersatz für Fernverkehrstickets von 19 auf sieben Prozent zu senken, möchte die Bahn die Steuersenkung an die Kunden weitergeben. So werden die Fahrpreise in 2019 statt jährlicher Erhöhung gesenkt. Beispielsweise wird die billigste ICE-Fahrkarte somit nicht mehr 19,90 Euro, sondern 17,90 Euro kosten. Wer ein Bahncard-Rabatt hat, kann diesen Preis sogar auf 13,40 Euro statt 14,90 Euro senken.
Doch 2020 kommt nicht nur mit höheren Zuschlägen, sondern auch mit höheren Bußgeldern. Beispielsweise für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer also beispielsweise rücksichtslos auf Geh- oder Radwegen bzw. in zweiter Reihe parkt, bekommt künftig ein Bußgeld in Höhe von 55 statt 15 bis 20 Euro. Je länger man dort steht und eine Behinderung bzw. Gefährdung von Menschen darstellt, muss mit noch höheren Bußgeldern von bis zu 100 Euro rechnen.
Auch das Fliegen wird in 2020 teurer: Die Luftverkehrsteuer wird für Reisen innerhalb Deutschlands und der EU um fünf Euro auf 13,03 Euro pro Flugticket angehoben. Längere Flüge von bis zu 6.000 Kilometer bekommen einen Aufschlag von zehn Euro auf 33,01 Euro und darüber hinaus gehende Strecken werden um 18 Euro auf 59,43 Euro teurer besteuert. Die Steuer betrifft in erster Linie die Airlines, allerdings wird sie zumindest teilweise auch von den Bürgern übernommen.
Gesundheit
In 2020 könnte ein Gesetz in Kraft treten, das es Patienten ermöglicht, gewisse Gesundheits-Apps von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Die Finanzhilfe erfolgt, wenn die App ärztlich verschrieben wird und beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten hilft.
Im neuen Jahr wurde auch ein Gesetz zur Masern-Impflicht beschlossen. Ab dem 1. März 2020 sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder vor Aufnahme in Kitas oder Schulen zu impfen. Für Kinder, die bereits eingeschult sind bzw. eine Kita besuchen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden sowie elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher werden 2020 geringer besteuert. Künftig soll die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden.
Ab Oktober 2020 erhalten gesetzlich Krankenversicherte höhere Zuschüsse bei Zahnarztbehandlungen. Wer demnach Zahnersatz und andere teure Behandlungen durchführen muss, erhält künftig von der Krankenkasse einen Zuschuss von 60 statt bisher 50 Prozent der Kosten. Bei einem Nachweis von regelmäßigen Zahnarztkontrollen mittels eines Bonusheftes übernimmt die Krankenversicherung sogar 75 Prozent statt 70 Prozent der Kosten.
Redaktion finanzen.net
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