Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab September
Auch zum September 2020 müssen sich Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen. Neuerungen beim Kindergeldbonus, verschärfte Maskenkontrollen und neue Preise für Lottospieler sind nur drei Beispiele.
• Im September gibt es einige Neuerungen, die auch Verbraucher betreffen
• Die Änderungen haben unter anderem Auswirkungen auf das Kindergeld, den Coronaschutz und das Lotto-Spielen
• Wir haben zusammengefasst, was die Neuerungen für Verbraucher bedeuten
Neue Lottopreise und bessere Gewinnchancen
Lottospieler müssen sich ab Ende September auf neue Preise einstellen, denn ein Spielschein der Lotterie "6 aus 49" wird 20 Prozent teurer sein. Bislang kostete ein Spiel einen Euro, ab dem 23. September müssen Spieler für einen Schein jedoch 1,20 Euro zahlen. Auch die Ausschüttung des Lottojackpots wird sich in Zukunft anders gestalten, wie Lotto Rheinland-Pfalz am 18. August 2020 offiziell mitteilte. "Die Lottospieler wünschen sich höhere Gewinne in allen Rängen. Mit einem neuen Gewinnplan wollen wir dies umsetzen", sagt Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Demnach soll der neue Gewinnplan beinhalten, dass mit sechs Richtigen ohne Superzahl mehr Millionengewinne möglich werden. Doch auch allgemein soll es künftig höhere Quoten in allen Gewinnklassen geben. So steigt der garantierte Gewinnbetrag bei zwei Richtigen und der Superzahl von bisher fünf Euro auf sechs Euro.
Kinderbonus wird intervallweise ausgezahlt
Als Bestandteil des Corona-Konjunkturpaketes steht im September die erste Ausschüttung des Kinderbonus an. Insgesamt 300 Euro sollen zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt werden, wobei die erste Zahlung 200 Euro beträgt. Anders als andere Zuschüsse in Zeiten der Corona-Pandemie sind die 300 Euro als wirklicher Bonus zu verstehen, da das Geld nicht auf andere Leistungen angerechnet wird. Obwohl die Zusatzzahlungen das Ziel haben, die Wirtschaft wieder anzukurbeln, steht es denjenigen, die den Bonus erhalten, frei diesen nach eigenem Ermessen zu verwenden.
Neues Waffengesetz
Ab dem 1. September gilt auch ein neues verschärftes Waffengesetz. Dieses beinhaltet beispielsweise das Verbot bestimmte große Magazine zu besitzen, da diese künftig als sogenannte verbotene Gegenstände deklariert werden. Hinzu kommt ein Ausbau des nationalen Waffenregisters, sodass in Zukunft der Besitz einer Waffe behördlich besser nachverfolgbar ist und besonders die Strafverfolgung für die Behörden erleichtert wird. Zudem wird Bundesländern gestattet eigene Verbotszonen für Waffen und Messer zu bestimmen. Diese können an belebten Orten oder in Bildungseinrichtungen verhängt werden.
Verstärkte Kontrolle in Zügen
Bereits seit einigen Wochen gilt aufgrund der Corona-Pandemie in sämtlichen Zügen die Regelung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Doch nicht jeder Fahrgast hält sich bislang an diese Bestimmung und deswegen soll ab dem ersten September in Zügen der Deutschen Bahn stärker kontrolliert werden, ob die Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach eigenen Angaben kontrollierte das Unternehmen im August täglich mit rund 60 Sicherheitsmitarbeitern die Züge der Deutschen Bahn. Im September soll die Zahl der Kontrollen nun verdoppelt werden, um garantieren zu können, dass alle Fahrgäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
In diesen Bundesländern startet die Schule wieder
In Deutschland haben die meisten Schulen ihre Türen bereits wieder geöffnet und mit Bayern und Baden-Württemberg starten auch die letzten beiden Bundesländer im September wieder mit dem Regelbetrieb in den Schulen. Jedoch ist auf dem Schulgelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, diese darf lediglich während des Unterrichts abgenommen werden. Regional kann es bei den Regelungen jedoch zu Unterschieden kommen, denn je nach Infektionsgeschehen könnte auch das Tragen der Maske während des Unterrichtes verpflichtend werden.
Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net
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