Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab März 2019
Wie beinahe jeden Monat treten auch im März dieses Jahres wieder einige Neuerungen und Gesetze in Kraft. Was Verbraucher wissen müssen.
Höhere Mütterrente
Ab März bekommen Elternteile, die vor dem 1. Januar dieses Jahres in Rente gegangen sind, rückwirkend ab Januar die neue Mütterrente II. Bisher gab es mit der Mütterrente I für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Rentenpunkte, für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, drei Rentenpunkte, doch mit der neuen Mütterrente II ist eine Angleichung erfolgt: Für Kinder die vor 1992 geboren sind, gibt es nun 2,5 Rentenpunkte. In Ostdeutschland macht dies 15,35 Euro aus, in Westdeutschland 16,02 Euro. Für Eltern, die nach dem 1. Januar 2019 in Rente gegangen sind, wurden die angeglichenen Sätze bereits seit Anfang des Jahres ausgezahlt.
Die Mütterrente gibt es übrigens nicht nur für Frauen: Das Elternteil, das die Kinder zum Großteil erzogen hat, erlangt Anspruch auf die Mütterrente. Haben beide Elternteile bei der Erziehung mitgewirkt, können die Erziehungszeiten zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Also auch für das männliche Elternteil - die Väter - erhöht sich somit die Mütterrente.
Internationaler Frauentag ist in Berlin jetzt Feiertag
Im Januar hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass der Internationale Frauentag am 8. März in Berlin ab diesem Jahr zum gesetzlichen Feiertag wird. In den anderen deutschen Bundesländern ist der Weltfrauentag noch nicht gesetzlich frei, doch die Berliner können sich über ein verlängertes Wochenende freuen: Der 8. März fällt in diesem Jahr auf einen Freitag. Wer vorhat, an diesem Tag die Hauptstadt zu besuchen, tut auch nicht schlecht daran, über den Feiertag Bescheid zu wissen.
Hecken- und Baumschnittverbot
Zum 1. März tritt auch wieder das Hecken- und Baumschnittverbot in Kraft, das jedes Jahr ab dann bis zum 30. September gültig ist. Zwar sind "schonende Form- und Pflegeschnitte" auch im Frühjahr und Sommer erlaubt, aber auf radikale Schnitte müssen Hecken- und Gebüschbesitzer dann verzichten.
Höherer Mindestlohn im Baugewerbe
Arbeitnehmer, die im Baugewerbe tätig sind, können sich im März freuen: Hier wird der Mindestlohn angehoben. Dies ist nun der zweite Schritt - der erste erfolgte im Januar 2018 - um den Mindestlohn auf 12,20 Euro zu steigern. Der Mindestlohn gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die tariflich gebunden sind, sondern für so gut wie alle Beschäftigten im Baugewerbe.
Uhrenumstellung auf die Sommerzeit
Zuletzt noch ein Punkt, der wirklich jeden betrifft: In der Nacht vom 30. März auf den 31. März werden die Uhren wieder auf die Sommerzeit umgestellt. Es wird eine Stunde vom Tag "geklaut", dafür kann man aber die Sonne abends etwas länger genießen.
Redaktion finanzen.net
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