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Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2020

30.11.20 17:55 Uhr

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2020 | finanzen.net

Auch im Dezember 2020 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Mit welchen Neuerungen Sie rechnen können, lesen Sie im Folgenden.

• Neuerungen besonders im Bereich Wohnimmobilien
• WEBoG tritt zu großen Teilen in Kraft

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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt beschlossen und verkündet, tritt das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften bzw. Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - kurz WEBoG - größtenteils zum 1. Dezember 2020 in Kraft. Gestärkt werden dabei laut Haufe im Besonderen die Rechte sowie Ausübungsbefugnisse von Wohneigentümergemeinschaften. Vormals nur als "Vehikel" zur Umsetzung administrativer Anliegen gesehen, sollen diese künftig die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums übernehmen.

Verteilung der Maklerkosten

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kauf­verträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, kurz MaKVG, tritt in überarbeiteter Form einen Tag vor Heiligabend in Kraft. Es soll künftig neben einer orthographischen Änderung der Bezeichnung - Mäkler in Makler - auch eine Änderung der Vergütungsregulation "zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers", wie in § 656c des MaKVG vermerkt, beinhalten. Dabei wird im Bundesgesetzblatt statuiert, dass beide Vertragspartner, einen gleichhohen Maklerlohn aufzubringen haben. Gültig wird diese Neuerung ab dem 23. Dezember, wie im Bundesgesetzblatt nachzulesen ist.

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Höhe der Zollkosten

Mit dem Inkrafttreten der neuen Zollkostenverordnung wird die Höhe der Vergütung für Amtshandlungen von Zollangestellten festgelegt - zusammengesetzt aus einer Grund- und einer Stundengebühr. Unterschieden wird weiterhin zwischen überwachenden und begleitenden Amtshandlungen sowie sonstigen Amtshandlungen. Erstere werden künftig mit 41 Euro anstatt 35 Euro vergütet, während für letztere 52 Euro anstatt 45 Euro anfallen. Bei der Stundengebühr berücksichtigt wird jede angefangene Viertelstunde. Dieses Gesetz tritt laut Bundesgesetzblatt am 1. Dezember in Kraft.

Verordnung für Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Ebenfalls am 1. Dezember 2020 treten die Neuerungen in der Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich in Kraft - verkündet im BGBI am 14. Oktober 2020. Das Eisenbahn-Bundesamt erklärt damit den Übergang bisheriger privatrechtlicher Verfahren bezüglich der Richtlinien zur Anerkennung von Gutachtern und Prüfern für Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (PRÜF-STE) zu öffentlich-rechtlichen Anerkennungsverfahren.

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Tierfutter und Seuchenschutz

Das Gesetz der Futtermittelverordnung, kurz FuttMV, wird ab dem ersten Weihnachtstag dieses Jahres verschärft. Im Besonderen trifft es dabei die Diätfutterregularien: Diätfutter darf ab dem 25. Dezember 2020 nur noch verkauft werden, wenn Hinweise über die Zusammensetzung vorhanden sind. Diese sollen beispielsweise die Menge aufzeigen, die benötigt wird, um den Nährstoffhaushalt des Tieres auf einem gesunden Niveau zu halten - so die Angaben in §4 der FuttMV im Bundesgesetzblatt.

Sollte Verdacht auf Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein bestehen muss dies laut §14 der FuttMV durch eine virologische Untersuchung bestätigt werden. Im Falle eines positiven Tests, werden weitere Maßnahmen eingeleitet, wie die Errichtung von Zäunen zur Seucheneindämmung.

Verkehrsrecht

Anträge im Bereich der Verkehrsplanungs- und -genehmigungs­verfahren sollen künftig schneller vonstatten gehen. Dazu beitragen soll laut Bundesgesetzblatt ab dem 7. Dezember unter anderem eine Zehn-Wochen-Frist, wenn es um die Begründung von Klagen durch Beweismittel geht.

Strahlung am Arbeitsplatz, beim Arzt oder während kosmetischen Behandlungen

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor nicht-ionisierender und ionisierender Strahlung schützen - adressiert wird dabei beruflicher sowie medizinischer und kosmetischer Strahlenschutz. Reguliert werden neben Ausmaß der Strahlung auch die Fachkenntnisse der ausführenden Person, wie beispielsweise jene eines Arztes oder eines Anlagenführers in diesem Bereich. Die darin enthaltenen Regularien werden zum 31. Dezember hin laut Bundesgesetzblatt weiter modernisiert.

Redaktion finanzen.net

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