Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2018
Wie in nahezu jedem Monat kommt es auch im Dezember 2018 zu einigen Neuregelungen. Während Bahnfahrer etwas tiefer in die Tasche greifen müssen, dürfen sich Online-Shopper auf einige Erleichterungen freuen.
Fahrplanänderung der Bahn
Zweimal im Jahr werden bei der Bahn Änderungen im Fahrplanangebot vorgenommen. Die größten Anpassungen finden in der Regel im Dezember statt. So werden viele Verbindungen geändert, neu eingeführt oder gestrichen. In diesem Jahr will die Bahn ab dem 9. Dezember mehr ICE-Züge verkehren lassen - unter anderem den neuesten Fernverkehrszug, ICE 4. Dieser soll vor allem mehr Stauraum und Sitzplätze bieten und auf den Strecken zwischen Hamburg, München, Stuttgart, Berlin und dem Ruhrgebiet eingesetzt werden.
Neben dem Fahrplanwechsel gibt es bei der Deutschen Bahn auch eine erneute Preiserhöhung. Flexpreis-Tickets werden ab dem 9. Dezember somit im Durchschnitt um 1,9 Prozent teurer. Auch bei den Streckenzeitkarten und der BahnCard 100 müssen Fahrgäste um 2,9 Prozent tiefer in die Tasche greifen. Nicht zuletzt wird die Mindestvertragslaufzeit von Streckenkarten und DB-Jobtickets von zwölf auf drei Monate verkürzt.
Änderung bei Entsorgung von Elektromüll
Änderungen bei der Entsorgung von Elektroschrott treten im Zuge des neuen Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG 2018) in Kraft. Hierbei werden ab dem 1. Dezember 2018 nicht nur Elektro-Altgeräte an sich, sondern auch Möbel oder Textilien mit eingebauter Elektronik als Elektromüll angesehen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er die entsprechenden Möbel oder Artikel wie Schränke mit eingebauter Beleuchtung oder Turnschuhe mit Blinklicht nicht mehr über den Sperrmüll entsorgen darf. Allerdings ist bei größeren Möbeln darauf zu achten, dass nicht das gesamte Möbelstück als Elektronikschrott entsorgt wird, sondern nur jene Teile, an denen die elektrischen Bauteile verbaut sind.
Neue Vereinbarung zu EU-Geoblocking
Wer bisher in ausländischen Online-Shops einkaufen wollte, erlebte nicht selten einen begrenzten Zugriff auf ausgewählte Angebote. Damit soll ab dem 3. Dezember 2018 Schluss sein, denn dann tritt die EU-Geoblocking-Verordnung in Kraft. Diese ermöglicht Verbrauchern EU-weit zu einheitlichen Konditionen online einzukaufen. Die neue Regelung betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, wobei letztere nur dann von der Ordnung profitieren dürfen, wenn sie die eingekaufte Ware zum Eigennutz, wie z.B. Büromaterialien, verwenden.
Redaktion finanzen.net
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