Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember
Im Dezember tritt ein Gesetz zum Schutz der eigenen Privatsphäre in der digitalen Welt sowie die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Außerdem sollen ab dem letzten Monat des Jahres neue Regelungen für Pfändungsschutzkonten gelten.
• Das TTDSG soll die Privatsphäre in der digitalen Welt schützen
• Novelle des Telekommunikationsgesetztes soll Kundenrechte stärken
• Neue Regelungen zu Pfändungsschutzkontos sollen Schuldner entlasten
Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt
Schon im Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) zu. Ab dem 1. Dezember 2021 sollen die neuen Regelungen nun in Kraft treten, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das TTDSG soll mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt schaffen. Das TTDSG enthält dabei Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien. Außerdem wurden dabei Anpassungen umgesetzt, die vor allem wegen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie notwendig waren. Das TTDSG enthält neue Regelungen zum digitalen Nachlass, zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, zum Einwilligungsmanagement und zur Aufsicht. Demnach stellt das TTDSG zum Beispiel klar, "dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist (Stichwort: Cookies)." Im Hinblick auf den digitalen Nachlass wird wiederum geregelt, dass "das Fernmeldegeheimnis Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung von Rechten des Endnutzers gegenüber dem Telekommunikationsanbieter hindert".
Neue Regelungen für das Telekommunikationsgesetz
Wie die Verbraucherzentrale berichtet, tritt ebenfalls am 1. Dezember die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Im Zuge der neuen Regelungen sollen vor allem die Kundenrechte gestärkt werden. Zu den neuen Regelungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge gehören unter anderem Beschlüsse wie kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen, ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite, Entschädigungen in verschiedenen Fällen (Störungen, Terminversäumnis) sowie mehr Transparenz bei Vertragsabschlüssen. Das Gesetz gilt ab Dezember für alle abgeschlossenen Verträge, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Neue Regelungen zur Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sorgt dafür, dass der Kontoinhaber im Falle einer Kontopfändung weiter über einen bestimmten Geldbetrag verfügen kann, erklärt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen gegenüber der Zeit. Dieser von der Pfändung geschützte monatliche Betrag ist der "Freibetrag". Ab dem 1. Dezember sollen die Sockelfreibeträge erhöht werden. Insgesamt wird dieser von 1.252,64 Euro auf 1.260 Euro erhöht. Ist man jedoch unterhaltspflichtig gegenüber einer weiteren Person erhöht sich der Sockelfreibetrag von 1.724,08 Euro auf 1.731,44 Euro. Die Rechtsberatung Anwalt.de erklärt außerdem, dass auch die Ansparmöglichkeit des monatlichen Freibetrags verbessert werden soll. Während dies bislang nur für einen Monat möglich war, soll man ab dem Freibetrag ab Dezember für drei Monate ansparen können. Außerdem gilt ab dem 1. Dezember für Nachzahlungen von zum Beispiel Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen teilweise ein Pfändungsschutz. Im Falle von Gemeinschaftskonten "können zukünftig alle Kontoinhaber von der Bank die Übertragung des Guthabens nach Kopfteilen auf Einzelkonten verlangen.", erklärt Anwalt.de. Und auch Konten die sich in negativem Saldo befinden können ab Dezember in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
E. Schmal/Redaktion finanzen.net
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