Neuerungen und Gesetze ab Oktober 2018
Wie üblich treten jeden Monat Neuerungen und neue Gesetze in Kraft. Diese Veränderungen müssen Verbraucher ab Oktober 2018 beachten.
Öffentliche Ausschreibungen nun auch elektronisch
Ausschreibungen zu europaweiten Vergaben müssen ab Oktober verpflichtend elektronisch abgewickelt werden. Damit haben auch kleinere Unternehmen die Möglichkeit, sich bei Kommunen und Gemeinden für einen Auftrag zu bewerben. Nicht-elektronische Angebote werden ab dem 1. Oktober nicht mehr bei der Vergabe berücksichtigt.
Heckenschnitt wieder erlaubt
Die Leidenszeit für penible Hauseigentümer und Gärtner ist ab Oktober vorbei. Das zwischen dem 1. März und 30. September in allen Bundesländern geltende Verbot des Heckenschnitts ist dann für das Kalenderjahr 2018 beendet. Dieses Gesetz soll vor allem den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren schützen.
Höhere Auflagen für die Spielzeugsicherheit
Ab dem 28. September werden die Regelungen der Spielzeugsicherheit um eine weitere Anforderung erweitert. Die Europäische Union hat den Bleianteil-Grenzwert drastisch verschärft. Daraus resultiert eine Reduzierung des Bleianteils bei Kreide von ursprünglichen 13,5 Milligramm pro Kilo auf 2 Milligramm. Lackiertes Spielzeug darf nur noch 23 Milligramm Blei pro Kilo enthalten - aktuell sind es noch 160 Milligramm. Vor allem für Eltern von Kindern, die regelmäßig an ihren Spielsachen nuckeln, könnte dies Erleichterung bringen.
Änderungen bei theoretischer Führerscheinprüfung
Wer gerade dabei ist, seinen Führerschein zu machen, auf den kommen im Oktober ebenfalls Änderungen zu. Regelmäßig wird der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung im April und Oktober aktualisiert. Diesmal werden 60 Fragen verändert, von denen 28 komplett neu gestellt werden.
Höchstens 18 Monate bei Arbeitnehmerüberlassung
Im April 2017 trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft, ab Oktober greift dann die darin beschlossene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Für Zeitarbeiter die in einer Arbeitnehmerüberlassung arbeiten, bedeutet das zunächst einmal mehr Gewissheit darüber, wie lange sie an ihrem Arbeitsplatz bleiben. Möglicherweise könnte für einige auch die Chance steigen, bei diesem Unternehmen dann nach 18 Monaten einen Job angeboten zu bekommen. Andererseits bedeutet die Höchstüberlassungsdauer aber auch mehr Arbeitsplatzwechsel und mehr Organisationsaufwand für Personalfirmen.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: ComStage, Andrey Burmakin / Shutterstock.com