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Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab November 2022

01.11.22 10:21 Uhr

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab November 2022 | finanzen.net

Im November ändern sich die Regelungen der Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Energie, die Gebührenordnung für Tierärzte und der Krankengeldanspruch für Krankenhausbegleitungen.

• Krankengeld für Krankenhausbegleitungen
• Energiegrundversorgung: Gleiche Preise für alle Kunden
• Tierhalter müssen sich auf teurere Tierarztbesuche einstellen

Krankenhausbegleitungen haben Anspruch auf Krankengeld

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung erklärt, sollen ab November auch Krankenhausbegleitungen einen Anspruch auf Krankengeld erhalten. Demnach gilt ab dem 1. November, dass Begleitpersonen von Personen mit Behinderung bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld erheben können. Die Begleitung eines Krankenhausaufenthalts wird dann als medizinisch notwendig erachtet, wenn Patienten wegen einer schweren geistigen Behinderung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten durch eine Bezugsperson unterstützt werden müssen. Als mögliche Begleitung kommen dabei nahe Angehörige wie zum Beispiel Geschwister, Kinder, Eltern oder Lebenspartner infrage. Wird eine Begleitperson als medizinisch notwendig erachtet, kann das Krankenhaus die Notwendigkeit ab November bei der Krankenkasse am Entlassungstag bescheinigen.

Energiegrundversorgung: Kein Preissplitting

Außerdem ändern sich zum 1. November die Regelungen der Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Energie, wie die Bundesnetzagentur erklärt. Unter der Grundversorgung versteht man die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in Form von Niederspannung (Strom) beziehungsweise Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das in dem betreffenden Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas versorgt. Bisher durfte bei den Preisen für die Energie- und Grundversorgung zwischen Neu- und Bestandskunden unterschieden werden. Die Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes, die im November in Kraft tritt, setzt dem nun ein Ende. Demnach gelten ab dem nächsten Monat die gleichen Preise für alle Kunden. Verträge, die vor der Änderung dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, müssen dementsprechend angepasst werden.

Tierarztbesuche werden teurer

Nach mehr als 20 Jahren kommt es auch erstmals zu einer Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte, wie der MDR berichtet. Was den Tierärzten zugutekommt, der ein oder anderen Praxis sogar die Existenz sichert, bedeutet für Tierhalter einen tieferen Griff in die Tasche. Ab dem 22. November tritt die neue Gebührenordnung in Kraft, die einige Leistungen der Veterinärmediziner deutlich teurer macht. Demnach kosten Impfungen für Hund und Katze in Zukunft nicht mehr nur 5,77 Euro, sondern 11,50 Euro. Die allgemeine Untersuchung von Katzen verteuert sich von 8,98 Euro auf 23,62 Euro, die von Hunden von 13,47 Euro auf ebenfalls 23,62 Euro. Einige Behandlungsarten, wie zum Beispiel das Röntgen werden mit Eintritt der neuen Ordnung jedoch auch günstiger. Welche Kosten genau auf den Tierhalter zukommen, hängt jedoch nicht von der Ordnung allein ab. Veterinäre können nämlich den einfachen, aber auch den zweifachen oder dreifachen Satz für die Behandlung eines Tieres in Rechnung stellen, wenn zum Beispiel Komplikationen auftreten, das Tier gestresst oder aggressiv ist und deshalb gehalten und beruhigt werden muss oder die Behandlung bei Nacht, an einem Feiertag oder am Wochenende erfolgen muss.

E. Schmal/Redaktion finanzen.net

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