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Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2022

30.04.22 23:42 Uhr

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2022 | finanzen.net

2022 bringt der Mai viele gesetzliche Neuerungen mit direkten Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten - insbesondere in den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz.

• Zwei Gesetze sollen Verbrauchern branchenübergreifend den Angebotsvergleich erleichtern
• Telefonwerbung, Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten werden strenger reguliert
• Stichtag für viele Neuerungen ist der 28. Mai



Umfassendere Hinweis- und Transparenzpflichten bei Online-Marktplätzen

Für Betreiber von Online-Marktplätzen gelten strengere Hinweis- und Transparenzpflichten: Ab 28. Mai müssen sie ihre Kunden darüber aufklären, warum Produkte an welcher Stelle im Ranking angezeigt werden, ob die Angebote auf ihrer Website von Unternehmen oder Privatpersonen sind, ob die Preise personalisiert berechnet werden und inwiefern die Echtheit von Bewertungen sichergestellt wird. So soll Kunden etwa der Angebotsvergleich vereinfacht und das Marktgeschehen leichter durchschaubar gestaltet werden.

Die neuen Regelungen gehen aus der Umsetzung der "EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften" durch den Bundestag am 10. Juni 2021 hervor.

Vereinfachte Rabattmarkierung bei Lebensmitteln

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind 84 Prozent der Lebensmittelabfälle vermeidbar. Um die Lebensmittelverschwendung zumindest ein wenig zu verringern, gelten ab Mai neue Regelungen für die Rabattmarkierungen von Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bald abläuft. Dies teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit: Gab es bislang eine Pflicht zur Anzeige eines neuen Gesamt- und Grundpreises am Regal, müssen die Produkte lediglich mit einem Rabattaufkleber markiert sein - das Preisschild am Regal muss nicht angepasst werden, der Rabatt wird an der Kasse abgezogen.

Strengere Richtlinien für Telefonwerbung

Ab 28. Mai gelten verschärfte Gesetze für Telefonwerbung. So müssen die Werbetreibenden eine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten dokumentieren und diese mindestens fünf Jahre aufheben. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, muss Bußgelder zahlen. Dies geht aus dem vom Bundestag am 24. Juni 2021 beschlossenen Gesetz für faire Verbraucherverträge hervor.

Regionale Einführung einer Solarpflicht für Neubauten

In Baden-Württemberg müssen ab Mai alle Wohnhaus-Neubauten mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Eine bundesweite Regelung gebe es zwar aktuell noch nicht, könnte aber bald kommen.

Vereinheitlichung von Grundpreisangaben für alle Produkte

Neben den Transparenzpflichten für Online-Marktplätze gilt - ebenfalls ab 28. Mai - ein zweites Gesetz, mit dem Verbrauchern der Produktvergleich erleichtert werden soll: Branchenübergreifend müssen die Grundpreise für alle Produkte einheitlich in 1 Liter oder 1 Kilogramm angegeben werden. Dies geht aus der im November 2021 beschlossenen neuen Preisangabenverordnung (PAngV) hervor.

Konkret bedeutet das für Verbraucher: Die kleingedruckten Preise unter dem Produktpreis (beispielsweise 1,0 kg = 3,99 Euro) werden von allen Anbietern in der gleichen Einheit angegeben. So müssen Kunden den einheitlichen Grundpreis nicht mehr selbst ausrechnen, sondern sehen auf einen Blick, welches Produkt im Mengenvergleich teurer oder billiger ist.

Strengere Regeln für Kaffeefahrten und Haustürgeschäfte

Kaffeefahrten unterliegen ab 28. Mai einer umfassenderen Transparenzpflicht: Anbieter müssen schon bei der Werbung für das Event aufklären, wo welche Waren angepriesen werden und wie Kontakt aufgenommen werden kann. Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Medikamenten und Finanzdienstleistungen ist verboten. Dies hat der Bundestag am 10. Juni 2021 mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Verstöße werden offenbar mit Bußgeldern in Höhe von 10.000 Euro bestraft.

Außerdem werden Kunden bei Haustürgeschäften ab 28. Mai mit einer neuen Regelung gegen Abzocke geschützt: Die Abkassierung darf nicht mehr am selben Tag erfolgen wie die Vertragsunterzeichnung. Stattdessen wird Kunden der Widerruf von bei Haustürgeschäften abgeschlossenen Verträgen erleichtert. Dies berichtet die Tagesschau.

Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Am 25. Mai läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Dann ist das Arbeiten theoretisch wieder so möglich wie vor Beginn der Pandemie. Dies gilt natürlich nur, wenn die Verordnung nicht erneut verlängert wird. Zuletzt wurde die Regelung am 20. März verlängert.

Olga Rogler / Redaktion finanzen.net

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