Neue Regelungen und Gesetze: Das ändert sich ab September 2021
Eine Elterngeldreform, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und neue Corona-Maßnahmen - diese Neuerungen kommen im September auf die deutsche Bevölkerung zu.
• Eltern erhalten mehr Elternzeit und einen flexibleren Partnerschaftsbonus
• Der erleichterte Zugang zum KuG gilt weiterhin bis zum 30. September 2021
• Eine Auffrischungsimpfung soll besonders gefährdete Gruppen schützen
Elterngeldreform
Ab dem 1. September 2021 gelten in Deutschland dank der Elterngeldreform neue Regelungen. Besonders für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden, statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden. Der Partnerschaftsbonus wird zusätzlich künftig flexibler gestaltet. Während Eltern diesen bisher vier Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen zwei und vier Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Zudem können auch Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus beziehen.
Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett beschloss in der Kabinettssitzung am 9. Juni 2021 die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld. Die "Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" enthält gleich mehrere Regelungen. Demnach gilt der erleichterte Zugang zum KuG weiterhin bis zum 30. September 2021. Die Sonderregelungen betreffen demnach auch Betriebe, die bis zu diesem Tag Kurzarbeit neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten wieder einführen. Außerdem wird die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert. "Zudem wurde eine Regelung zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Insolvenzfall ergänzt, wonach grundsätzlich ab Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kein Anspruch mehr auf Erstattung solcher Sozialversicherungsbeiträge besteht, die später in einem Insolvenzverfahren angefochten werden können," heißt es in der Verordnung.
Neue Corona-Maßnahmen
In den letzten knapp eineinhalb Jahren war, während der Pandemie, die Inzidenz die Hauptgrundlage für die verschiedenen Corona-Maßnahmen. Doch dies soll sich nun ändern und andere Faktoren eine stärkere Rolle bei den Entscheidungen und Beschlüssen spielen. Laut einem internen Dokument des Gesundheitsministeriums mit dem Namen "Sicher durch Herbst und Winter - jetzt Vorbereitungen treffen" empfiehlt das Gesundheitsministerium für Anfang oder Mitte September 2021 eine Verschärfung der Corona-Regeln für alle Bürger. Demnach sollen künftig Restaurant- oder Friseurbesuche, sowie Hotelübernachtungen und Veranstaltungen drinnen nur mit Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis möglich sein. Zusätzlich soll ein weiterer Lockdown verhindert werden, indem Regelungen ab noch nicht definierten Inzidenz-Höhe und Krankenhausauslastung verschärft werden. Das Ministerium rechnet auch damit, dass das Tragen einer FFP2-Maske noch bis Anfang 2022 nötig sein wird.
Gesundheitsministerkonferenz
In der kürzlich abgehaltenen Gesundheitsministerkonferenz wurde beschlossen, dass das Impfangebot nun auch für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren erweitert werden soll. Eine Auffrischungsimpfung ab September soll zudem besonders gefährdete Gruppen schützen. Zusätzlich gibt es einen Beschluss der besagt, dass ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit entsprechenden Gruppen eine Auffrischungsimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten wird. Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischungsimpfung angeboten bekommen.
Redaktion finanzen.net
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