BaFin greift ein: Banken berechneten Zinsen bei Sparverträgen offenbar falsch
Zahlreiche Kreditinstitute haben nach Angaben des Bundesfinanzministeriums offenbar fehlerhafte Zinsberechnungen bei langfristigen Prämiensparverträgen vorgenommen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat betroffene Institute deshalb zur Stellungnahme aufgefordert.
"Mit Blick auf fehlerhafte Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln sind nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen der BaFin eine größere Anzahl von Instituten und eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen", heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, in die Dow Jones Newswires Einblick hatte. "BaFin-Maßnahmen zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts laufen, aber sind bislang noch nicht abgeschlossen."
Bei der fehlerhaften Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln handele es sich "aus derzeitiger Sicht der Bundesregierung um eine Thematik, die nicht nur einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft und auch in einer Vielzahl von Instituten aufzutreten scheint". Die Bafin habe zur Aufklärung des Sachverhalts "zunächst Stellungnahmen betroffener Institute angefordert". Diese Auswertung sei noch nicht abgeschlossen.
Seit Jahren zu niedrige Zinsen
Zudem werde in diesem Zusammenhang der Ausgang einer vor dem Oberlandesgericht Dresden anhängigen Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zur Verzinsung langfristiger, variabel verzinster Sparverträge zu berücksichtigen sein.
Bei bestimmten langfristigen Sparverträgen würden Verbrauchern seit Jahren zu niedrige Zinsen gutgeschrieben, weil die Kreditinstitute den Zinssatz in unzulässiger Weise reduzierten, hieß es zur Begründung in der Rheinischen Post, die zuerst über den Sachverhalt berichtet hatte. Die falschen Zinsberechnungen seien auf Zinsänderungsklauseln in alten Sparverträgen aus den 1990-er und 2000-er Jahren zurückzuführen, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhielten.
Verbraucherschützer gingen von einer hohen Zahl an Fällen aus. "Allein die Verbraucherzentralen haben bis heute schätzungsweise an die 10.000 Fälle von falschen Zinsberechnungen festgestellt", sagte Beate Weiser von der zuständigen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Zeitung. Da es eine hohe Dunkelziffer gebe, gehe man "von mehreren zehntausend Fällen bundesweit aus".
BERLIN (Dow Jones)
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