Endspurt: Steuern sparen leicht gemacht
Wer vor Jahresende aktiv wird, kann seine Steuerlast 2014 noch senken. 25 Tipps, mit denen Sie sich vom Fiskus noch bis zum 31. Dezember Geld zurückholen.
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Rund vier Wochen bleiben Ihnen noch zum Steuernsparen. Dann sollten Sie bis Jahresende handeln: Belege sammeln, Freibeträge eintragen lassen und die Steuerklasse prüfen: Wie das geht und woran Sie sonst noch denken sollten, erklärt €uro am Sonntag.
Angehörige
Miete anpassen
Wer Immobilien an Geschwister, Kinder oder Eltern vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um damit zusammenhängende Werbungskosten absetzen zu können. Bis Jahresende können Mietverträge und -zahlungen angepasst werden.
Arbeitsmittel
Kauf vorziehen
Wer berufsbedingte Ausgaben hat, etwa für Berufskleidung, Fachliteratur, Fortbildungskurse und Computer-Equipment, kann für 2015 ohnehin geplante Anschaffungen in dieses Jahr vorziehen. In vielen Fällen lässt sich so mehr absetzen als die Werbungskostenpauschale für
Arbeitnehmer (1.000 Euro jährlich).
Arbeitszimmer
Richtig ausstatten
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - anteilige Miet- und Ausstattungskosten - sind bis zu 1250 Euro im Jahr absetzbar, sofern der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Gleiches gilt, wenn der Arbeitsplatz wegen Baumängeln nicht nutzbar ist, so der Bundesfinanzhof (Az. VI R 11/12).
Doppelhaushalt
Zweifach absetzen
Seit 2014 sind Unterkunftskosten am auswärtigen Beschäftigungsort in tatsächlicher Höhe absetzbar, maximal 1.000 Euro pro Monat. Leben zwei berufstätige Ehepartner dort in einer Zweitwohnung zusammen, kann jeder Unterkunftskosten zur Hälfte absetzen - so verdoppelt sich faktisch der Höchstbetrag.
Freibeträge
Schnell beantragen
Arbeitnehmer, die steuermindernde Ausgaben von mehr als 1.000 Euro für Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung haben, können noch bis zum 30. November beim Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Dezember-Gehalt wird dann entsprechend niedriger besteuert.
Handwerkerkosten
Anschluss nutzen
Wohneigentümer und Mieter können Rechnungen für Handwerkerarbeiten zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen - maximal 1.200 Euro pro Jahr. Begünstigt sind auch Anschlusskosten für Versorgungsnetze, selbst wenn diese im öffentlichen Straßenraum verlaufen, so der BFH (Az. VI R 56/12).
Hausdienste
Hilfen einreichen
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 Prozent (maximal 4.000 Euro pro Jahr) von der Steuer abgezogen werden. Darunter fallen Ausgaben, mit denen externe Dienstleister beauftragt werden - zum Beispiel Haushaltshilfen, Gärtner, Au-pairs, Altenpfleger und Hausmeister.
Immobilienkauf
Grundsteuer sparen
Beim Kauf von Haus oder Eigentumswohnung wird Grunderwerbsteuer fällig. Die Abgabe, derzeit zwischen 3,5 und 5,5, Prozent des Kauf- oder Baupreises, legt jedes Bundesland individuell fest. In Nordrhein-Westfalen steigt sie ab 2015 auf 6,5 Prozent. Wer vorher den Vertrag schließt, spart noch.
Kindergeld I
Für "25+" fordern
Wer Kinder im Alter zwischen 25 und 27 Jahren hat, die in Ausbildung sind, Freiwilligendienste absolvieren oder mit der Ausbildung pausieren, sollte weiter Kindergeld beantragen. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob die Bezugsaltersgrenze (25 Jahre) rechtmäßig ist (Az. 2 BVR 646/14).
Kindergeld II
Dual profitieren
Eltern von Kindern, die ein duales Studium absolvieren, können weiterhin Kindergeld beanspruchen, wenn der Nachwuchs den praktischen Ausbildungsteil bereits abgeschlossen hat und danach mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studienteil arbeitet (Bundesfinanzhof, Az. III R 52/13).
Kirchensteuer
Abzug umgehen
Bankkunden können bisher entscheiden, ob Banken und Versicherungen mit der Abgeltungsteuer auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten. Ab 2015 ziehen Geldinstitute die Abgabe automatisch ab, die Widerspruchsfrist für Kunden ist bereits am 30. Juni 2014 abgelaufen. Wer den erteilten Sperrvermerk zu seiner Konfessionszugehörigkeit bei einem Institut wieder aufheben oder den Kirchensteuerabzug bei einer neu etablierten Bankverbindung vermeiden möchte, kann dazu einen Musterbrief des Bundeszentralamts für Steuern nutzen (www.formulare-bfinv.de). Im letzteren Fall muss die Anlage KAP mit der Steuererklärung aber weiterhin zwingend abgeben werden.
Optionsscheine
Prämien absetzen
Wer als Anleger in Optionsscheine investiert hat, die am Ablauftag wertlos verfallen sind, kann die gezahlten Prämien als "negative Einnahmen" steuermindernd geltend machen (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 1 K 3740/13 E). Erst der Bundesfinanzhof wird aber endgültig in dieser Rechtsfrage entscheiden.
Pflegekosten
Ausgaben belegen
Sind Kosten für ambulante Pflege oder Heimunterbringung höher als der Pflegepauschbetrag (924 Euro), können die belegten Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Im Einzelfall müssen aber mehr als 1.000 Euro Kosten anfallen, bevor der Mehrbetrag die Steuerlast reduziert.
Solaranlage
Fallen vermeiden
Wer 2014 eine Photovoltaikanlage auf seinem Privathaus installierte, kann als Betreiber Abschreibungen geltend machen, Gebäudekosten aber nicht anteilig als Betriebsausgaben absetzen (BFH, Az. III R 27/12). Dafür fällt das Haus nicht ins Betriebsvermögen. Der Gewinn ist bei Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei.
Schulgeld
Optimal absetzen
Eltern, die Anspruch auf Kindergeld oder auf Kinderfreibeträge haben,
können 30 Prozent des 2014 gezahlten Schulgelds (maximal 5.000 Euro) als Sonderausgaben absetzen. Auch Zahlungen für Schulen in EU- und EWR-Staaten sowie weltweit an deutsche Schulen im Ausland sind in der Regel abzugsfähig.
Steuerklassen
Überlegt wechseln
Ein Steuerklassenwechsel 2014 ist noch bis 30. November möglich. Er sollte besonders von künftigen Eltern geprüft werden: Die Berechnung der Elterngeldleistungen erfolgt seit 2013 auf Basis der Steuerklasse, die mindestens sieben Monate vor der Geburt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.
Studienkosten
Belege sammeln
Wer im Anschluss an das Abitur ein Erststudium aufgenommen hat, die Kosten mangels entsprechender Einnahmen 2014 aber nicht als Sonderausgaben verrechnen kann, sollte die Belege sammeln. Der BFH wird entscheiden, ob diese Ausgaben unbegrenzt abzugsfähige Werbungskosten sind (Az. VI R8/12).
Verluste
Bescheinigen lassen
Wer Depots bei mehreren Banken hat und dieses Jahr Verluste aus
Aktienverkäufen mit Gewinnen verrechnen möchte, die er bei einem anderen Institut realisiert hat, muss bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der jeweiligen Bank beantragen. Die Verlustverrechnung erfolgt via Steuererklärung.
Versicherungen
Beiträge vorzahlen
Beiträge und Vorauszahlungen für 2015 zur Basiskrankenversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Beitragserstattungen der Versicherung mindern im Jahr der Auszahlung oder Gutschrift die abzugsfähigen Beiträge. Nur der Differenzbetrag ist absetzbar (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 1 K 2873/13 E).
Weiterbildung
Clever qualifizieren
Absetzbar sind alle Bildungsmaßnahmen, die beruflich veranlasst sind und "objektiv erkennbar" der Erwerbstätigkeit dienen. Finanzämter müssen etwa Kosten für Zweit-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie Ausgaben für Sprachkurse, Rhetoriktraining, Meisterkurse und Promotionen anerkennen.
Umzugskosten
Pauschal steuern
Wer 2014 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen. Erfreulich für Steuerpflichtige: Die Pauschale für sonstige Umzugskosten wurde rückwirkend zum 1. März 2014 von 1.752 Euro auf 1.802 Euro erhöht.
Weihnachtsfeier
Mehr absetzen
Dieses Jahr dürfen Weihnachtsfeiern letztmalig etwas mehr kosten, ohne dass Lohnsteuer anfällt: Ausgaben für das Rahmenprogramm und eingeladene Angehörige werden nicht auf die Freigrenze des Beschäftigten (110 Euro) angerechnet. Ab nächstem Jahr soll die Vergünstigung gestrichen werden.
Wertpapierkredit
Auf Pump angeben
Wer Wertpapierkredite in Anspruch nimmt, sollte Bankbelege über 2014 gezahlte Schuldzinsen aufheben und in der Steuererklärung angeben. Der BFH klärt, ob das Abzugsverbot bei Werbungskosten für Kapitalerträge rechtmäßig ist, wenn der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt (Az. VIII R 18/14).
Xetra-Gold
Gewinn gut steuern
Der Bundesfinanzhof prüft derzeit in einem Musterprozess (Az. VIII R35/14), ob Gewinne mit Goldanleihen und -zertifikaten, die einen Lieferanspruch auf Gold verbriefen, nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei sind. Wer derartige Papiere schon länger im Depot hat, sollte dies einkalkulieren.
Zulagen vom Staat
Ansprüche sichern
Wer für 2012 Ansprüche auf Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie hat, diese bislang aber nicht bei der Zulagenstelle beantragte, sollte sich beeilen: Die Steuererklärung 2012 muss bis 31. Dezember 2014 beim Finanzamt eingehen - sonst sind die Zulagen verloren.
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