Spenden von der Steuer absetzten - So geht es richtig!
Ob humanitäre Hilfe für Menschen in Not oder Umwelt-, Natur- und Tierschutz, spenden lohnt sich immer und mit der richtigen Herangehensweise können hilfsbereite Spender ihre Zuwendungen sogar auch steuerlich geltend machen.
Die Motivationen, welche Menschen dazu animieren, Geld zu spenden sind sehr unterschiedlich, dennoch wird das Spendenverhalten der Deutschen von diversen Faktoren beeinflusst. Kommt es beispielsweise zu einer größeren Naturkatastrophe oder einer humanitären Notsituation sind mehr Menschen bereit einen Teil ihres verfügbaren Einkommens oder ihres Vermögens zu Hilfszwecken abzugeben.
Verheerende Krisen sorgen für Spendenbereitschaft
Die Historie zeigt, dass die in Deutschland gespendeten Summen gerade dann einen Hochpunkt erreichen, wenn sich auf der Erde verheerende Katastrophen ereignen. So markierte das Jahr der Flüchtlingskrise (2015) mit Spendeneinnahmen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro, einen außerordentlichen Höhepunkt der Spendenbereitschaft. Mit einem Spendenaufkommen von insgesamt 4,6 Milliarden Euro sorgte auch der Tsunami in Südostasien im Jahr 2005 für eine, bis dato rekordverdächtigen Betrag.
Spenden und Steuern sparen...
Großzügige Spender sollten jedoch nicht vergessen, dass sie ihre finanziellen Zuwendungen auch steuerlich geltend machen dürfen. Denn Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen und Kirchen können bis zu einem Anteil von insgesamt 20 Prozent des eigenen Einkommens in der Steuererklärung als Sonderausgaben aufgeführt werden. Die monetäre Zuwendung vermindert somit das zu versteuernde private Einkommen. Zu diesen Sonderausgaben zählen jedoch keine Mitgliedsbeiträge für zum Beispiel Sport- oder Kleintierzüchtervereine, die lediglich der persönlichen Freizeitgestaltung dienen.
...auch in den Folgejahren
Menschen, die innerhalb eines Jahres mehr als 20 Prozent ihres verfügbaren Einkommens spenden, können dies über einen sogenannten Spendenvortrag auch im darauf folgenden Jahr noch geltend machen. Somit reduziert eine Spende auch die persönliche Steuerlast in der Zukunft.
Sachleistungen zählen ebenfalls als Spenden
Personen, die anstatt finanziellen Mitteln lieber Sachleistungen spenden, können diese ebenfalls geltend machen. Des Weiteren kann auch der zeitliche Aufwand, welcher für die Ausübung eines Ehrenamtes vonnöten ist, von der Steuer abgesetzt werden. Spenden an politische Parteien können in der Steuererklärung sogar bis zu einem Betrag von 3.300 Euro pro Person aufgeführt werden.
Bis zu 200 Euro ohne direkte Nachweispflicht
Auch kleinere Zuwendungen können beim Finanzamt ohne Spendenquittung geltend gemacht werden. So beträgt der pauschale Freibetrag für jeden Steuerzahler 36 Euro pro Jahr und für Spenden bis 200 Euro gelten sogar nur vereinfachte Nachweispflichten. Das bedeutet, dass der Spender seinen Spendenbeleg nur noch auf Nachfrage bei seinem Finanzamt vorzeigen muss.
Weniger Spender dennoch mehr Spenden
Trotz der steuerlichen Begünstigung für die Geldgeber sinkt die Anzahl der Spender von Jahr zu Jahr. Während im Jahr 2005 noch rund 34,6 Millionen Deutsche eine Spende entrichteten, waren es im Jahr 2017 noch gerade einmal 21,3 Millionen. In Relation zu dem angestiegenen Gesamtspendenaufkommen kann jedoch gesagt werden, dass es zwar insgesamt weniger Spender gibt, die sogenannten Dauerspender geben jedoch von Jahr zu Jahr etwas mehr ab. Zudem scheinen die Menschen in höherem Alter spendabler zu sein, als die jüngeren Generationen.
Pierre Bonnet / finanzen.net
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