Sicher reisen trotz Corona

Ihr Reiserecht im Sommerurlaub: Das müssen Sie bei der Planung Ihres Urlaubs beachten

11.07.20 22:44 Uhr

Ihr Reiserecht im Sommerurlaub: Das müssen Sie bei der Planung Ihres Urlaubs beachten | finanzen.net

Dieses Jahr ist vieles anders: Die Angst vor einer zweiten Infektionswelle begleitet Urlauber auf Schritt und Tritt. Antworten auf die drängendsten Fragen.

von Felix Petruschke, Euro am Sonntag

Zunächst einmal die gute Nachricht: Der Sommerurlaub scheint gerettet. Rechtzeitig zu den in manchen Bundesländern schon beginnenden Sommerferien sind die Grenzen ins europäische Ausland wieder offen. Nachdem die Bundesregierung fast drei Monate lang wegen der Corona-Pandemie vor Urlaubsreisen in alle Länder der Welt gewarnt hatte, ist für den größten Teil Europas seit Mitte Juni damit Schluss.

Trotzdem wird sich der diesjährige Urlaub von den gewohnten Sommerferien unterscheiden. Denn die Angst vor dem Virus, die Vorsichtsmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln und die Unsicherheit, was Reisende am Zielort genau zu beachten haben, sind ein ständiger Begleiter. €uro am Sonntag hat die Antworten zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Wohin darf man verreisen?

Grundsätzlich in jedes Land, das keine Einreisesperre verhängt hat. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist kein Reiseverbot. Sie macht das Reisen aber deutlich schwieriger, weil beispielsweise keine Pauschalreisen möglich sind. Auch der Versicherungsschutz kann dadurch eingeschränkt sein.

Für die meisten europäischen Staaten (EU-Länder, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) hat die Bundesregierung aber Mitte Juni die Reisewarnungen in Reisehinweise umgewandelt. Seitdem sind auch wieder Pauschalreisen möglich. Ausgenommen von den Lockerungen sind Schweden (zu hohe Zahl an Neuinfektionen), Finnland und Norwegen (hier gelten noch Einreisebeschränkungen). In Großbritannien droht Urlaubern bei Einreise bis auf Weiteres eine 14-tägige Quarantäne.

Für die übrigen 160 Länder der Welt bleibt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts mindestens bis zum 31. August bestehen. Ausschlaggebend für die Risikoeinschätzung ist die Zahl der Neuinfizierten vor Ort, die Verlässlichkeit der Angaben sowie die Testkapazitäten. Ausnahmen seien aber möglich. Zum Beispiel verhandelt die Regierung gerade mit der Türkei, ob die Warnung vor Reisen dorthin bald aufgehoben werden kann.

Welche Folgen hat die Risikoeinstufung für bereits gebuchte Reisen?

Besteht eine Reisewarnung, dann sagen Pauschalanbieter geplante Trips in das entsprechende Gebiet ab. Die Kunden haben dann Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge. Allerdings kommt es bei diesen Erstattungen aktuell zu massiven Verzögerungen, weil die Unternehmen den Kunden lieber Gutscheine statt Geld anbieten.

Darf nach Ende der Reisewarnung noch kostenfrei storniert werden?

Grundsätzlich nein. Mit dem Ende der Reisewarnung erfolgt eine Rückkehr zum Regelzustand im Reisevertragsrecht. Das heißt: Stornierungen nur gegen Gebühren. Angst vor einer Infektion oder etwa die Sorge, dass Museen am Zielort nicht regulär öffnen, sind kein Grund für einen kostenfreien Reiseverzicht. Wenn es aber keine Flüge gibt oder Hotels geschlossen sind, sagen Reiseveranstalter von sich aus Touren ab. Das trifft für die aktuelle Übergangsphase bis Anfang Juli häufig zu.


Versicherungsschutz

Zunächst ganz grundsätzlich: Je nach Buchungsart, ob pauschal oder individuell, haben Urlauber andere Rechte, etwa wenn sie den Urlaub stornieren oder umbuchen wollen. Pauschalurlauber sind generell besser gestellt als Individualreisende. Letztere können nur Einzelleistungen stornieren, wenn diese nicht verfügbar sind. Ansonsten müssen sie mit ihren Vertragspartnern vor Ort verhandeln und auf Kulanz hoffen.

Was bringt mir eine Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen zahlen nur, wenn der Kunde bereits vor Urlaubsbeginn erkrankt. Wer dagegen unterwegs Symptome bekommt, dem hilft normalerweise eine Reiseabbruchversicherung. Diese lohnt sich aber meist nur bei sehr teuren Reisen. Im Fall einer Erkrankung an Covid-19 bringt sie relativ wenig, weil Infizierte im Urlaubsland sofort unter Quarantäne gestellt werden und nicht einfach wieder ausreisen dürfen.


Kostenübernahme

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn ich mich im Ausland mit Corona infiziere?

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Mitgliedsstaaten auf. Prinzipiell geht es dabei um Leistungen, die nicht warten können, bis der Patient wieder zu Hause ist. Aber Vorsicht: Erstattet werden nur Kosten, die im Ausland für Einwohner üblich sind. Privatversicherte dagegen profitieren überall in Europa von dem vollen Umfang der tariflichen Leistungen. Rücktransporte werden in beiden Fällen nur bei dringenden Notfällen bezahlt.

Was bringt eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung, die prinzipiell jeder Reisende abschließen sollte, übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland. Dies gilt auch für den Fall einer Erkrankung an Covid-19, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport würden von der Versicherung übernommen.

Aber Vorsicht: Auch eine Auslandskrankenversicherung ist kein Rundum-sorglos-Paket. Verbraucherschützer raten, das Kleingedruckte in den Verträgen zu prüfen: In manchen Fällen schließen nämlich Versicherungen Pandemiefälle aus. Dasselbe gilt meist bei Ländern, für die eine Reisewarnung vorliegt.


Rücktransport

Komme ich wieder zurück, wenn die Grenzen in meinem Urlaubsland plötzlich wieder geschlossen werden?

Eine groß angelegte Rückholaktion für Touristen wie nach Ausbruch der Corona-Pandemie wird es nicht noch einmal geben. Das hat das Auswärtige Amt mehrmals betont. Unter anderem deswegen wird die Reisewarnung für viele Länder außerhalb der EU auch noch länger bestehen bleiben. Innerhalb der EU war die Rückkehr der Touristen auch nach den Grenzschließungen im März kein größeres Problem. Die Reiseveranstalter versichern, dass sie ihre Kunden zurückbringen. Sie sind laut Reiserecht auch dazu verpflichtet.

Was passiert nach einer Infektion im Urlaub?

Für einen regulären Rückflug wird keine Fluggesellschaft Infizierte an Bord lassen. Wie in Deutschland müssen Infizierte im Ausland in eine zweiwöchige Quarantäne. Dauert der Aufenthalt dort länger, sind weitere Kosten möglich. Wer diese letztlich tragen muss, ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt.

Kann ich meinen Sommerurlaub jetzt sicher buchen?

Wenn Sie sich über die Bestimmungen in Ihrem Urlaubsort und über das Kleingedruckte in den Verträgen informiert haben: ja. Verbraucherschützer warnen aber, dass sich die Situation im Reiseland oder auch die Einschätzung des Auswärtigen Amts (Reisewarnung ja/nein) kurzfristig ändern könnten. Reisenden, denen die Unsicherheit zu groß ist, bleibt dann nur die fatalistische Überlegung, ob es daheim nicht ohnehin am schönsten ist.


Ärger über Airlines und Reiseanbieter

Gutscheinlösung oder Erstattung der Tickets?

Der Frust bei Verbrauchern wächst täglich: Viele warten seit Wochen auf die Rückerstattung ihrer Reisekosten. Nach EU-Recht steht ihnen eine Erstattung innerhalb von einer Woche bei Flug- und innerhalb von zwei Wochen bei Pauschalreisen zu (bei Ausfall wegen Reisewarnung). Das Problem: Den Airlines und Reiseveranstaltern geht das Geld aus. Zum einen hat die Pandemie ihre Einnahmen wegbrechen lassen, zum anderen müssen sie den Kunden Geld zurückzahlen. Viele Anbieter spielen daher auf Zeit - zum Ärger ihrer Kunden. Laut dem Deutschen Reiseverband summieren sich die unbezahlten Rückerstattungen mittlerweile auf vier Milliarden Euro. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die Kunden haben nach wie vor das Recht auf ihrer Seite. Die Reiseanbieter müssen auf Wunsch das Geld für stornierte Tickets zurückzahlen. Alternativ können sie einen Gutschein anbieten - diesen müssen Kunden aber nicht akzeptieren.


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