Onlinebroker: Scalable soll für Datenleck büßen
Das monatelange Datenleck bei einem ehemaligen Dienstleister von Scalable Capital könnte den Münchner Onlinebroker noch teuer zu stehen kommen.
von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag
Das Landgericht München I sprach einem der gut 33.000 betroffenen Kunden wegen des Diebstahls persönlicher Daten 2500 Euro für seinen erlittenen immateriellen Schaden zu (Az. 31 O 16606/20). Es könnte auch noch mehr werden, denn das Gericht trug dem Onlinebroker auf, dem Kläger zukünftige materielle Schäden infolge des erlittenen Datenklaus zu ersetzen.
Scalable kündigte Berufung an. Eine Sprecherin erklärte: "Inhaltlich hält Scalable die landgerichtliche Entscheidung des betreffenden Einzelfalls aus mehreren Gründen für unzutreffend."
Das Urteil gilt als bemerkenswert, weil damit erstmals ein immaterieller Schaden als Folge gestohlener Daten geahndet wurde. "Das Urteil sendet ein klares Signal an Konsumenten: Sie wissen nun, dass sie die Rechte, die ihnen die Datenschutz-Grundverordnung gibt, auch durchsetzen können", sagt Thomas Bindl, Gründer der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz (EuGD).
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