Widerrufsjoker: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Der Widerruf einer Baufinanzierung ("Widerrufsjoker") ist in der Regel nur mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich. Eine Rechtsschutzversicherung kommt in vielen Fällen für die Kosten auf - und die Police kann sogar noch vor dem Widerruf abgeschlossen werden.
Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann für einen Immobilienbesitzer bares Geld wert sein. Wer den Ausstieg aus einem teuren Kredit schafft - oder die Absenkung des Zinses auf das aktuelle Marktniveau - der spart in den meisten Fällen etliche Tausend Euro. Alternativ kann der Verbraucher auch die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung fordern, die in der Vergangenheit für die vorzeitige Beendigung eines Darlehens bezahlt wurde.
Allerdings wissen wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aus der Erfahrung von mehr als 10.000 geprüften Krediten, dass der Widerrufsjoker nicht kostenlos zu haben ist. So gut wie immer ist die Unterstützung eines Anwalts nötig, da die Banken auf Anfragen der Kunden in der Regel ablehnend reagieren. Aber es selbst bei guter anwaltlicher Unterstützung gibt es etliche Banken, die im außergerichtlichen Bereich kaum kompromissbereit sind. Haben Sie beispielsweise bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder bei der DKB finanziert, dann werden Sie selbst mit Hilfe eines guten Anwalts ohne Prozess wenig erreichen. Diese Banken verfahren nach dem Motto: "Wenn Du was willst, dann verklag mich doch!" Zwar kassiert gerade die DKB vor etlichen Gerichten derzeit eine Niederlage nach der anderen. Dennoch könnte sich diese Strategie für die Bank lohnen. Denn auf jeden Kläger kommen wahrscheinlich mehrere Kreditnehmer, die einer Klage aus Furcht vor den hohen Kosten aus dem Weg gehen und daher auf ihr gutes Recht verzichten.
Dieses Problem kann man umgehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt. Dies ist sogar dann möglich, wenn derzeit noch gar keine solche Versicherung besteht! Doch zunächst gibt es dafür zwei wichtige Voraussetzungen: Die Rechtsschutzversicherungen greifen erstens nicht, wenn bei dem finanzierten Objekt ein Baurisiko besteht bzw. bestanden hat. Sie dürfen die Immobilie daher nicht als Neubau erworben haben, selbst gebaut haben und auch nicht einem Umbau unterzogen haben, für den eine Baugenehmigung nötig war. Normale Renovierungsarbeiten sind dagegen kein Problem. Und zweitens genießen vermietete Objekte keinen Versicherungsschutz.
Haben Sie jedoch eine selbstbenutzte Bestandsimmobilie finanziert, dann können Sie auf die Deckung einer Rechtsschutzversicherung beim Widerrufsjoker zurückgreifen. Der Clou: Das gilt selbst dann, wenn Sie derzeit noch gar keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn der entscheidende Schadensfall, zu dem die Versicherung bestehen muss, ist nicht etwa der Abschluss des Darlehens, sondern die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren.
Damit ist folgende Vorgehensweise möglich und sinnvoll: Im ersten Schritt lassen Sie den Kreditvertrag anwaltlich prüfen. Das ist kostenlos bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) möglich. Ergibt diese Prüfung, dass der Kredit fehlerhaft ist, folgt Schritt zwei.
Sie schließen dann eine Rechtsschutzversicherung ab, die die Rechtskosten im Rahmen des Widerrufs abdeckt. Aber Vorsicht: Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben in ihren Bedingungen den Widerrufsjoker inzwischen ausgeschlossen. Diese Strategie funktioniert also nur noch bei wenigen Versicherungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei HUK Coburg bzw. HUK 24, da dort der Ausschluss des Widerrufsjokers noch nicht vorgenommen wurde und zudem meist eine kulante Übernahme der Kosten erfolgt. Beachten Sie, dass es eine Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss der Police gibt. Erst dann dürfen Sie den ersten Schadensfall melden.
Nachdem Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und die Wartezeit abgewartet haben, können Sie die Immobilienfinanzierung gegenüber ihrer Bank widerrufen. Dazu benutzen Sie beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf. In aller Regel erhalten Sie daraufhin von der Bank ein Ablehnungsschreiben. Und dieses wiederum stellt den Schadensfall dar: Mit Hilfe dieses Ablehnungsschreibens können Sie also einen unserer Anwälte mandatieren, der dann seinerseits die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen wird. Dieses Vorgehen ist absolut legitim. Und die Partneranwälte der IG Widerruf schaffen es in aller Regel auch, die Deckungszusage der Versicherung zu bekommen.
Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich für alle Immobilienkredite möglich, wenn es sich nicht um einen Neubau oder Umbau handelt und das Objekt zudem selbst bewohnt wird. Zudem dürfen Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Rechtsschutzversicherung abschließen, das Darlehen noch nicht selbst bei der Bank widerrufen haben.
Besonders wertvoll ist der Rückhalt durch eine Rechtsschutzversicherung dann, wenn abzusehen ist, dass Ihr Kreditinstitut einem außergerichtlichen Vergleich nicht zustimmen wird. Dies betrifft von den großen Immobilienfinanzierer beispielsweise die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DSL oder die DKB. Hier sind Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung auch für den Klageweg gerüstet. Wenn Sie den Widerrufsjoker ziehen wollen, dann sollte die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt der erste Schritt sein - beispielsweise kostenlos mit Hilfe der IG Widerruf unter www.widerruf.info.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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