Widerrufsjoker: Wann greift die Rechtsschutzversicherung?
Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann für einen Immobilienbesitzer bares Geld wert sein.
Wer den Ausstieg aus einem teuren Kredit schafft - oder die Absenkung des Zinses auf das aktuelle Marktniveau - der spart in den meisten Fällen mehrere Hundert Euro pro Monat. Allerdings wissen wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aus der Erfahrung von mehr als 5.000 geprüften Krediten, dass es auch etliche Banken gibt, die im außergerichtlichen Bereich kaum kompromissbereit sind. Haben Sie beispielsweise bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder bei der DKB finanziert, dann werden Sie selbst mit Hilfe eines guten Anwalts ohne Prozess wenig erreichen. Diese Banken verfahren nach dem Motto: "Wenn Du was willst, dann verklag mich doch!" Zwar kassiert gerade die DKB vor etlichen Gerichten derzeit eine Niederlage nach der anderen. Dennoch könnte sich diese Strategie für die Bank lohnen. Denn auf jeden Kläger kommen möglicherweise mehrere Kreditnehmer, die einer Klage aus Furcht vor den hohen Kosten aus dem Weg gehen und daher auf ihr gutes Recht verzichten.
Dieses Problem kann man umgehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt. Doch dafür gibt es gewisse Voraussetzungen. Die Rechtsschutzversicherungen greifen nicht, wenn ein Baurisiko besteht bzw. bestanden hat. Sie dürfen die Immobilie daher nicht als Neubau erworben haben und auch nicht einer Totalsanierung unterzogen haben. Kleinere Renovierungsarbeiten sind dagegen kein Problem. Auch vermietete Objekte genießen in der Regel keinen Versicherungsschutz.
Haben Sie jedoch eine selbstbenutzte Bestandsimmobilie finanziert, dann können Sie auf die Deckung einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Der Clou: Das gilt selbst dann, wenn Sie derzeit noch gar keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn der entscheidende Schadensfall, zu dem die Versicherung bestehen muss, ist nicht etwa der Abschluss des Darlehens, sondern die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren.
Sie können also erst eine Versicherung abschließen und dann beispielsweise mit dem Musterschreiben der IG Widerruf Ihren Kredit gegenüber der Bank widerrufen bzw. um Bestätigung des Rechts auf Widerruf bitten. In aller Regel erhalten Sie daraufhin von der Bank ein Ablehnungsschreiben. Und dieses wiederum stellt den Schadensfall dar: Mit Hilfe dieses Ablehnungsschreibens können Sie also einen unserer Anwälte mandatieren, der dann seinerseits die Deckungszusage bei der Versicherung einholen wird. Dieses Vorgehen wird zwar die Versicherungen nicht freuen, aber es ist legitim. Und in der Regel schaffen es die Partneranwälte der IG Widerruf auch, die Deckungszusage der Versicherung zu bekommen.
Die meisten Versicherungen haben eine sogenannte Wartezeit zwischen Abschluss des Vertrags und erster Inanspruchnahme bzw. Schadensfall in ihren Bedingungen. In der Regel sind das drei Monate, die Sie verlieren, weil Sie länger in Ihrem teuren Kredit bleiben müssen. Wer nicht solange warten will, kann zu einem Vertrag der ÖRAG / Bavaria Direkt greifen, dort gibt es eine Variante ohne Wartezeit.
Diese Vorgehensweise ist besonders dann interessant, wenn abzusehen ist, dass Ihr Kreditinstitut keinem außergerichtlichen Vergleich zustimmen wird. Dies betrifft von den großen Immobilienfinanzierer beispielsweise die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die DKB. Hier sind Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung auch für den Klageweg gerüstet.