Widerrufsjoker: Wann brauchen Sie wirklich eine Anschlussfinanzierung?
Häufig hört man den Ratschlag, dass der Widerruf einer Baufinanzierung ("Widerrufsjoker") nur dann erfolgen sollte, wenn man eine Anschlussfinanzierung sicher hat. Doch dieser Tipp ist praxisfern. Wie Sie nach den Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf stattdessen vorgehen sollten.
Immer wieder werden wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) mit Fragen wie dieser konfrontiert: "Ich möchte gerne meinen Immobilienkredit widerrufen, habe aber Angst davor, keine Anschlussfinanzierung zu bekommen - wie gehe ich am besten vor?" Meine Antwort lautet in diesen Fällen zumeist: In Sachen Anschlussfinanzierung wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird!
Zwar findet sich in einigen Berichten die Warnung vor einer übereilten Nutzung des Widerrufsjokers. Die Argumentation dabei: Wenn die Bank den Widerruf akzeptiert, dann muss der Kunde den Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Gelingt das nicht, beispielsweise, weil eine Anschlussfinanzierung fehlt, dann droht die Zwangsversteigerung der Immobilie. Fazit dieser Berichte: Lassen Sie lieber die Finger weg!
Aus meiner Sicht sitzen hier Medien und auch Verbraucherschützer einer Angstkampagne auf, die von den Banken gesteuert wird. Deren Ziel ist so einfach wie durchsichtig: Kunden sollen davon abgehalten werden, ihr Verbraucherrecht wahrzunehmen. Machen wir deshalb mal den Faktencheck: Was steckt hinter der Angst vor der fehlenden Anschlussfinanzierung? Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern?
Zunächst einmal schauen wir uns an, was passieren muss, damit die oben genannte 30-Tages-Frist für die Rückzahlung des Kredits überhaupt zu laufen beginnt. Dazu muss nämlich die Bank den Widerruf des Kunden akzeptieren und eine Rückabwicklung des Kunden vornehmen. Nur wenn Sie das tut, kann Sie die Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 30 Tagen verlangen.
In der Praxis kommt dieser Fall außergerichtlich so gut wie nie vor - denn er ist die mit Abstand teuerste Variante für die Bank. Stimmt sie nämlich einer Rückabwicklung zu, dann muss sie den Kunden nicht nur aus dem laufenden Darlehen entlassen. Sie muss zusätzlich auch eine Nutzungsentschädigung auf die während der Kreditlaufzeit geleisteten Zahlungen des Kunden vornehmen. Sie erhalten also eine Verzinsung ihrer Zahlungen (Zinszahlungen, Tilgung und Sondertilgung) für die gesamte, bereits vergangene Laufzeit des Darlehens. Dies summiert sich meist auf 10-20 Prozent der Kreditsumme und ist daher so etwas wie der Sechser im Lotto für den Verbraucher.
Genau deswegen ist diese Variante in der Praxis (abseits von Gerichtsurteilen) auch so selten wie eben jener Sechser im Lotto. Stattdessen wird Ihnen die Bank viel eher einen Vergleichsvorschlag machen, der etwa so aussieht: Sie passt den Zinssatz für das laufende Darlehen an die aktuellen Marktzinsen an. Damit zahlen Sie schlagartig keine 5 Prozent Zinsen mehr, sondern nur noch 1,5 Prozent. Eine Anschlussfinanzierung wird damit aber überflüssig.
Der Vergleichsvorschlag der Bank kann aber auch eine sofortige Auflösung des Darlehens vorsehen. So ein Vergleichsvorschlag ist zwar immer noch viel Geld wert - aber er ist keine Rückabwicklung des Darlehens. Deswegen kann die Bank hier auch nicht eigenmächtig die 30-Tages-Frist in Gang setzen. Sie ist vielmehr darauf angewiesen, dass Sie dem Vergleichsvorschlag zustimmen. Und das sollten Sie erst dann tun, wenn Sie wissen, dass Sie eine Anschlussfinanzierung parat haben.
Daraus folgt: Der richtige Zeitpunkt, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern, ist nicht schon dann, wenn Sie den Widerruf erklären. Warten Sie erst einmal in Ruhe ab, wie Ihre Bank reagiert. In den meisten Fällen wird eine Anschlussfinanzierung gar nicht benötigt, weil der Kunde im Rahmen des Vergleichs sein Darlehen beim gleichen Kreditinstitut zu niedrigeren Zinsen fortsetzt.
Erst wenn sich abzeichnet, dass es tatsächlich zu einer Auflösung des Kredits kommen kann (z.B. weil Sie Klage gegen die Bank einlegen müssen) sollten Sie sich um eine Umschuldung kümmern. Allerdings setzt dieses Vorgehen voraus, dass Sie über eine gute Bonität und eine werthaltige Immobilie verfügen.
Ist dies nicht der Fall, dann könnte eine Umschuldung ernsthaft gefährdet sein. Existieren solchen Warnzeichen (und nur dann!) sollten Sie der Anschlussfinanzierung größere Aufmerksamkeit schenken. Wenn Sie beispielsweise Ihren Job verloren haben oder als Selbständiger sinkende Einnahmen verzeichnen, dann sollten Sie sich VOR dem Widerruf des Darlehens um eine Anschlussfinanzierung kümmern.
Die IG Widerruf hilft Ihnen bei einer Umschuldung . Wir arbeiten mit erfahrenen Baufinanzierern zusammen, die Ihnen genau sagen können, welche Bank für eine Umschuldung in Ihrem Fall in Frage kommt. Lassen Sie sich nicht von Berichten schrecken, die behaupten, dass Verbraucher nach dem Widerruf keine Bank finden, die das Darlehen weiterführt. Das ist Unsinn! Es gibt genügend bundesweit tätige Kreditinstitute, die nach dem Widerruf eine Anschlussfinanzierung anbieten. Voraussetzung: eine intakte Bonität und eine werthaltige Immobilie. Sind diese Faktoren erfüllt, muss niemand Angst davor haben, ohne Umschuldung dazustehen.
Fazit: Die Angst vor der Anschlussfinanzierung ist in den meisten Fällen unbegründet. Nur wenn Warnhinweise (Arbeitslosigkeit, Wertverluste der Immobilie) bestehen, sollten Sie bereits vor dem Widerruf eine entsprechende Prüfung mit Hilfe der IG Widerruf vornehmen. Allen anderen sei gesagt: Es gibt keinen Grund, sich durch die Angst vor einer fehlenden Umschuldung vom Widerruf abhalten zu lassen. Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag kostenlos von den Anwälten der IG Widerruf (www.widerruf.info) prüfen und erfahren Sie, ob und wie Sie den Widerrufsjoker ziehen können.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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