Widerrufsjoker und Rechtsschutzversicherung - wie sind die Regeln?
Um aus einem laufenden Darlehen, beispielsweise einer Baufinanzierung, durch einen Widerruf auszusteigen, benötigen Sie anwaltliche Hilfe.
Die Kosten dafür übernimmt häufig eine Rechtsschutzversicherung. Doch dazu gilt es, einige Dinge zu beachten - beispielsweise, wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben.
Wer mit Hilfe des Widerrufsjokers aus seiner teuren Immobilienfinanzierung aussteigen will oder sich seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will, steht nicht zuletzt vor der Kostenfrage. Kein Anwalt arbeitet kostenlos und wenn es vor Gericht gehen sollte, dann sind auch die Gerichtskosten und schlimmstenfalls auch die Kosten der Gegenseite in die Kalkulation mit einzubeziehen.
Zwar landen nach Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) bei weitem nicht alle Fälle vor Gericht, aber wer das Maximum seiner Forderungen beim Widerrufsjoker durchsetzen will, der muss zumindest glaubwürdig damit drohen können. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dieses Kostenproblem los. Aber nicht in jedem Fall zahlt die Rechtsschutzversicherung - und nicht alle Versicherungen sind gleich problemlos bei der Kostenübernahme.
Schwierig wird es, wenn Sie mit dem Kreditvertrag aus dem Sie ausgestiegen sind, einen Neubau finanziert haben. Dies ist bei allen Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen. Nun kann man allerdings bereits trefflich darüber streiten, was genau ein Neubau ist. Klar ist die Sache, wenn Sie ein Grundstück erworben haben und dort in Eigenregie gebaut haben. Dann ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen.
Dies gilt leider auch, wenn Sie von einem Bauträger ein neues Haus oder eine Wohnung schlüsselfertig erworben haben. Auch hier lassen sich nach unserer Erfahrung die Rechtsschutzversicherungen nicht zu einer Kostenübernahme bewegen. Zudem sind vermietete Objekte eine Stolperfalle: Denn die Versicherungsbedingungen schließen vermietete Immobilien vom Rechtsschutz aus.
Im Umkehrschluss heißt das: Wenn Sie eine Bestandsimmobilie (Altbau) finanziert haben, die Sie selbst bewohnen, steht einer Kostenübernahme beim Widerrufsjoker durch die Rechtsschutzversicherung nichts im Wege. Allerdings sollten Sie die Anfrage zur Deckungsübernahme nicht selbst vornehmen, sondern dem Anwalt überlassen. Denn häufig versuchen die Rechtsschutzversicherungen Kunden "abzuwimmeln", obwohl Sie die Kosten übernehmen müssen. Lassen Sie an dieser Stelle den Fachmann ran - und keine Angst: bei den Anwälten der IG Widerruf ist die Einholung der Deckungszusage ein Service, für den Ihnen keine Kosten entstehen.
Einen Clou gibt es noch für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben: Wenn die Voraussetzungen stimmen (kein Neubau, keine Vermietung), dann können Sie vor dem Widerruf des Kredits noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Denn der Schadensfall, zu dem die Versicherung bestehen muss, ist die Ablehnung des Widerrufs durch die finanzierende Bank. Ohne Widerruf gibt es also auch keinen Schadensfall. Doch Vorsicht: Für diese Vorgehensweise kommen nur einige wenige Versicherungen in Frage.
Mehr erfahren Sie im Rahmen der kostenlosen anwaltlichen Prüfung des Kreditvertrags bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info. Diese Prüfung sollte daher auch immer der erste Schritt zum Widerrufsjoker sein. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie nicht nur, ob das Darlehen fehlerhaft ist, sondern auch, ob eine Rechtsschutzversicherung greift und welche Police Sie unter Umständen noch abschließen können.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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