Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Sparkasse-Kunden können Kredit mit der Checkbox-Widerrufsbelehrung widerrufen

23.07.15 11:28 Uhr

Widerrufsjoker: Sparkasse-Kunden können Kredit mit der Checkbox-Widerrufsbelehrung widerrufen | finanzen.net

Die meisten Banken haben die Widerrufsbelehrung in ihren Kreditverträgen ab dem Jahr 2011 wetterfest gemacht, so dass ein Widerruf mit Hilfe des Widerrufsjokers nach diesem Zeitpunkt nur noch eine geringe Aussicht auf Erfolg hat. Das war zumindest bisher unsere Aussage bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info).

Doch ein neues Urteil des OLG München aus dem Mai 2015 schafft nun auch gute Voraussetzung für den Widerruf von Krediten, die 2011 oder später abgeschlossen wurden. Dabei geht es um Darlehen, die eine Widerrufsbelehrung mit dem sogenannten Checkbox-Verfahren haben. Diese Widerrufsbelehrung wurde vor allem von Sparkassen verwendet, und zwar von 2011 bis Mitte 2013.

Das Besondere an dieser Widerrufsbelehrung ist, dass sie aus mehreren Textbausteinen besteht, von denen die Bank bei Kreditabschluss einige angekreuzt hat ("Checkbox"). Diese wurde nun vom OLG als unzulässig erklärt. Dabei bemängelte das Gericht gleich mehrere Fehler in diesen Verträgen. Zum einen fehle die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung. Zwar gebe es einen schwarzen Rahmen, dieser umfasse allerdings nicht wie vorgeschrieben nur die Widerrufsbelehrung (zumeist Punkt 14 des Kreditvertrags), sondern auch weitere Textbestandteile (Punkte 12 und 13). Zum anderen ist der Fristbeginn des Widerrufszeitraums nicht klar definiert, was dazu führt, dass ein späterer Widerruf möglich ist.

Auch biete das Ankreuzsystem nicht die nötige Deutlichkeit und Klarheit, so hatte der Kläger argumentiert. Denn in dem Text der Widerrufsbelehrung befinden sich auch etliche Formulierungen, die auf den jeweiligen Fall gar nicht zutreffen. Insofern ist der Kunde gezwungen, die für ihn relevanten Textstellen erst zu suchen.

In dem betreffenden Fall ging es um die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die gezahlt wurde, um den Vertrag vorzeitig zu beenden. Allerdings ist das Urteil genauso auf noch laufende Kreditverträge anzuwenden. Da viele Sparkassen ihre Vertragsunterlagen zentral erstellen lassen, findet sich diese Widerrufsbelehrung in zahlreichen Krediten von Sparkassen in ganz Deutschland.

Das Besondere an diesem Fall ist, dass erstmal in großer Zahl Verträge betroffen sind, die nach 2010 abgeschlossen wurden. In der Regel haben diese Verträge noch eine Zinsbindung, die mindestens noch sechs bis acht Jahre läuft. Damit ist die Ersparnis, die ein Kreditnehmer bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einem solchen Darlehen erzielen kann, besonders groß.

Falls Sie also in den Jahren 2011 bis 2013 ihre Baufinanzierung bei einer Sparkasse abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob sich die genannten Fehler auch in ihrem Vertrag finden. Besonders in Bayern (OLG München) dürften die Chancen dafür sehr gut stehen. Die IG Widerruf (www.widerruf.info) bietet eine kostenlose Prüfung der Darlehen durch erfahrene Anwälte an, die bei fehlerhaften Verträgen auch die Vertretung gegenüber der Bank übernehmen können.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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