Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Sparkasse, ING Diba - hier sind die Aussichten am besten

23.05.17 11:17 Uhr

Widerrufsjoker: Sparkasse, ING Diba - hier sind die Aussichten am besten | finanzen.net

Mit dem Widerruf einer Baufinanzierung können für einen Immobilienbesitzer große Ersparnisse verbunden sein.

Denn angesichts der in den vergangenen Jahren stark gesunkenen Hypothekenzinsen lassen sich durch den sogenannten Widerrufsjoker die Kosten eines Immobilienkredits häufig mehr als halbieren. Doch nicht bei allen Banken sind die Chancen gleich gut. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) verschafft einen Überblick.

Klar ist: Die Gesetzesänderung des vergangenen Jahres, die den Widerrufsjoker aus der Welt schaffen sollte, hat ihr Ziel verfehlt. Zwar ist damit der Widerruf von Altkrediten (abgeschlossen vor Juni 2010) weitgehend beendet worden. Doch jüngste BGH-Urteile sowie die Analysen der IG Widerruf zeigen, dass auch zahlreiche Darlehen, die ab Juni 2010 geschlossen worden sind, gravierende Fehler aufweisen und rückabgewickelt werden können.

Doch die Fehler haben sich geändert. Während bei älteren Darlehen in der Regel die Widerrufsbelehrung falsch formuliert war, verteilen sich die Fehler nun auf den kompletten Kreditvertrag, inklusive Anhänge wie die AGBs.

Eine pauschale Aussage darüber, ob ein Kreditvertrag fehlerhaft ist und daher noch widerrufen werden kann, wäre wenig seriös. Vielmehr ist immer eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles nötig, um entscheiden zu können, ob der Widerrufsjoker greift oder nicht. Deswegen bieten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) auch eine kostenlose Prüfung durch erfahrene Anwälte an.

Dennoch können wir aus unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre mittlerweile abschätzen, welche Darlehen besonders fehleranfällig sind. Im Folgenden daher ein Überblick darüber, wie die Kreditverträge der wichtigsten Hypothekenbanken einzuschätzen sind:

Sparkassen: Die Sparkassen haben in der zweiten Jahreshälfte 2010 fast durchgehend mit gravierend falschen Kreditformularen gearbeitet (Stichwort: Aufsichtsbehörde). Dazu gibt es ein höchstrichterliches Urteil des BGH. Bei etlichen Sparkassen wurden diese fehlerhaften Muster auch noch tief bis in das Jahr 2011 verwendet. Diese Baufinanzierungen haben sehr gute Chancen auf eine Rückabwicklung, bei der das Darlehen sofort beendet wird und der Verbraucher in eine niedrige verzinste Anschlussfinanzierung wechseln kann. Für diese Kredite bietet die IG Widerruf eine Prozessfinanzierung an, bei der kein Kostenrisiko besteht. Lediglich im Erfolgsfall zahlt der Kunde einen prozentualen Anteil seiner Ersparnis. Ohne Ersparnis fallen bei diesem Modell auch keinerlei Kosten an. Fazit: Sehr gute Chancen auf den Widerrufsjoker für die genannten Darlehen!

ING Diba: Hier dürften die meisten Darlehen, die zwischen Juni 2010 und Ende 2015 abgeschlossen worden sind, fehlerhaft sein. Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben bei der ING Diba Fehler entdeckt, die dazu führen, dass das Widerrufsrecht auch Jahre nach Abschluss noch ausgeübt werden kann. In den Darlehensverträgen fehlt nämlich die Angabe der Darlehenslaufzeit, die vom Gesetzgeber als Pflichtangabe vorgeschrieben ist. Diese Fehler sind keine Einzelfälle, sondern betreffen so gut wie alle Baufinanzierungen aus diesem Zeitraum. Auch hier bieten wir die Möglichkeit, den Anwalt auf Basis eines Erfolgshonorars zu beauftragen. Fazit: Sehr gute Chancen auf den Widerrufsjoker für fast alle Diba-Kredite nach Juni 2010.

Volksbanken/Sparda: Anders als die Sparkassen haben die genossenschaftlichen Volksbanken und Sparda-Banken den "Aufsichtsbehörde"-Fehler nicht gemacht. Unter diesem Aspekt sind die Darlehen also wasserdicht. Allerdings gibt es andere Punkte, die die Darlehen möglicherweise angreifbar machen, beispielsweise falsche Angaben zu den Abtretungsinformationen. Insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung greift, sollte der Vertrag geprüft werden. Fazit: Mittlere Chancen auf den Widerrufsjoker, Darlehen prüfen lassen.

DSL: Die klassischen Fehler hat die DSL nicht gemacht, insofern sind die Kreditverträge als vergleichsweise gut einzuschätzen. Dennoch hat auch die DSL auch schon negative Gerichtsurteile kassiert, die die Rückabwicklung einer Baufinanzierung vorsehen. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig, daher bis auf weiteres auch nur ein Fall für Rechtsschutzversicherte. Fazit: Mittlere Chancen auf den Widerrufsjoker, Darlehen prüfen lassen.

Unter dem Strich lässt sich sagen: Die Fehlerquote bei jüngeren Darlehen (ab Juni 2010) ist geringer als bei älteren Baufinanzierungen, wo drei Viertel aller Kredite falsch waren. Dennoch ergeben sich für Immobilienbesitzer immer noch zahlreiche Gelegenheiten für den Widerruf. Einige große Baufinanzierer haben auch nach 2010 noch mächtig geschlampt und werden jetzt die Zeche zahlen müssen. Besonders aussichtsreich für den Widerruf sind Hypotheken bei der ING Diba und bei den Sparkassen. Eine kostenlose Prüfung bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info sagt ihnen, wie ihre Chancen stehen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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